Ersatzkassen setzen gemeinsam auf Prävention und Gesundheitsförderung

Setting-Projekt „Gesundheitsförderung und Prävention für ältere Menschen zum Erhalt von Alltagskompetenzen in stationären Pflegeeinrichtungen“

Noch bis zum 31. August 2017 können stationäre Pflegeeinrichtungen im Land ihre Projekte einreichen. „Die Resonanz bzw. der Rücklauf der eingegangenen Projektanträge ist bisher gut.“, so Frank Winkler vom Verband der Ersatzkassen (vdek) in einer ersten Zwischenbilanz.

Grundlage für einen Projektantrag ist das seit Mai 2017 vorliegende Konzept „Gesundheitsförderung und Prävention für ältere Menschen zum Erhalt von Alltagskompetenzen in stationären Pflegeeinrichtungen“ (siehe Anlage). Die ersatzkassengemeinsame Projektkonzeption wurde im Januar 2017 vom den Mitgliedskassen mit ihrem Verband (vdek) bewusst im Hospitalhof vor Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalen Gesundheitskonferenzen im Rahmen einer Dienstbesprechung „Kommunale Gesundheitskonferenzen“ erstmals vorgestellt. Hintergrund ist, dass über die Kommunalen Gesundheitskonferenzen, die aktiven und motivierten stationären Pflegeeinrichtungen am besten erreicht werden können, weil diese in den Stadt- und Landkreisen bekannt sind.

Ziel des Verbands der Ersatzkassen (vdek) und seinen Mitgliedskassen BARMER, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse ist es, in den nächsten zwei Jahren innovative und Erfolg versprechende Projekte in Baden-Württemberg im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen zu initiieren und umzusetzen. Hierzu sollen Maßnahmen bzw. Projekte, die auf die Stärkung gesundheitsfördernder Potenziale von Pflegeeinrichtungen abzielen und zum Erhalt bestehender Fähigkeiten von Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Pflegeeinrichtungen beitragen, finanziell gefördert werden.

Die Ersatzkassen in Baden-Württemberg hatten sich auch mit Blick auf die Demografie über einen gemeinsamen Gremienbeschluss im vdek-Landesausschuss darauf verständigt, einen besonderen Schwerpunkt auf die „Gesundheitsförderung und Prävention für ältere Menschen zum Erhalt von Alltagskompetenzen in stationären Pflegeeinrichtungen“ zu legen. Mögliche Handlungsfelder im Rahmen der Präventionsprojekte in der stationären Pflege sind etwa die Ernährung, körperliche Aktivität, Stärkung kognitiver Ressourcen, psychosoziale Gesundheit oder Prävention von Gewalt sein.

Im Mai 2017 erfolgte im Landesgesundheitsamt in Stuttgart vor Vertreterinnen und Vertretern der Kommunalen Gesundheitskonferenzen/KGK-Geschäftsstellen, des Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Landesgesundheitsamts eine erneute Vorstellung durch den vdek, um ggf. noch aufkommende Rückfragen zu klären und Unklarheiten zu beseitigen. Anfang Mai war das gemeinsame Konzept der Ersatzkassen sowie die Antragsunterlagen über das Landesgesundheitsamt an alle Gesundheitsämter der 44 Stadt- und Landkreise versandt worden. Eine weitere Vorstellung der Konzeption „Gesundheitsförderung und Prävention für ältere Menschen zum Erhalt von Alltagskompetenzen in stationären Pflegeeinrichtungen“ (siehe Anlage) durch den vdek mit seinen Mitgliedskassen erfolgte zuletzt im Juli 2017.  

„Die eingegangen Projektanträge werden im September und Oktober von den Präventions- und Gesundheitsförderungsexperten unserer Mitgliedskassen ausgewertet. Ist das Projekt der stationären Pflegeeinrichtung – vereinfacht ausgedrückt – leitlinienkonform, innovativ und Erfolg versprechend, kommt es zu einem Kooperationsvertrag mit der stationären Pflegeeinrichtung. Dann kann die Umsetzung der Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsmaßnahme noch in diesem Jahr beginnen und in den stationären Pflegeeinrichtungen im Land umgesetzt werden.“, so Frank Winkler vom vdek.

Umsetzung des Präventionsgesetzes

Mit diesen Aktivitäten zur Gesundheitsförderung in Pflegeeinrichtungen setzen die Ersatzkassen gemeinsam ein Ziel des Präventionsgesetzes von 2015 um. Darin hat der Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen geschaffen, um die Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen zu fördern. Die Pflegekassen sollen den Einrichtungen Beratungsangebote zur Gesundheitsförderung anbieten und sie bei der Umsetzung der Maßnahmen unterstützen. Welche Maßnahmen die Pflegekassen unterstützen dürfen, legt der „Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen“ des GKV-Spitzenverbandes fest.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com