Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI

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Gesund bis ins hohe Alter! Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) aus dem Jahr 2015 wurde dieses Ziel deutlich hervorgehoben und unterstreicht somit die Aktivitäten der Ersatzkassen die Gesundheit ihrer Versicherten in den sogenannten Lebenswelten – nämlich dort, wo Menschen leben, arbeiten und wohnen – zu erhalten, zu fördern und zu gestalten. Neu eingeführt wurde in diesem Zusammenhang die Verpflichtung des § 5 SGB XI, dass Leistungen zur Prävention nun auch in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte erbracht werden sollen.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstützt im Auftrag der Ersatzkassen Präventionsaktivitäten für Bewohnerinnen und Bewohner in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen. Der Fokus liegt auf der Stärkung von Gesundheitsressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner von (teil-)Pflegeeinrichtungen und dem Erhalt bzw. Ausbau von gesundheitsbezogener Lebensqualität, Wohlbefinden und Selbstbestimmung. Die Aktivitäten werden unter der Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ gebündelt.

Zur Förderung der Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner werden neben analogen auch digitale Angebote genutzt. Der Einsatz von digitalen Angeboten wird beispielsweise in dem Projekt „memorePlus“ dafür genutzt, um zu analysieren welche Effekte Digitalisierungsansätze auf die Organisationsentwicklung und die Ausprägung gesundheitsfördernder Strukturen in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen haben.

Leitfaden Prävention

Pflegebedürftige Menschen verfügen trotz ihrer körperlichen, kognitiven und/oder psychischen Beeinträchtigungen über Gesundheitspotenziale, die gefördert werden können. Die Rahmenbedingungen hierfür liefert der Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI. Dieser legt die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest. Er unterstützt die Pflegekassen dabei, Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung zu entwickeln und umzusetzen. Der Leitfaden wurde durch den GKV-Spitzenverband in Abstimmung mit den Verbänden der Pflegekassen auf Bundesebene unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) erstmalig 2016 erstellt. Nach einer ersten Überarbeitung im Jahr 2018 liegt nun seit dem 28.09.2023 eine weiterentwickelte und aktualisierte Fassung vor.  

Titel: Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI

Stand: September 2023 Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen

Der Leitfaden legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz­ 3 ­SGB ­XI­ die­ Kriterien­ für­ die ­Leistungen der­ Pflegekassen ­zur­ Prävention ­und­ Gesundheits­förderung ­in ­stationären Pflegeeinrichtungen ­fest. Er gibt den­ Pflegekassen ­Hilfestellungen ­bei­ der­ Entwicklung und Unterstützung der Umsetzung von Vorschlägen für Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung.

Unterstützung durch soziale Pflegeversicherung

Die Bedingungen für ein gesundes Älterwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen werden maßgeblich von den stationären Einrichtungen selbst gestaltet. Die soziale Pflegeversicherung unterstützt, berät und begleitet die Einrichtungen, indem sie gemeinsam mit den Pflegeeinrichtungen und den pflegebedürftigen Menschen vor Ort die spezifischen Bedarfe feststellt, Strukturen analysiert und mit gesundheitsförderlichen Angeboten z.B. zur Bewegungs- und Ernährungsprävention verzahnt. Diese Aktivitäten sind immer eingebunden in den sogenannten Gesundheitsförderungsprozess nach dem Setting-Ansatz.

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