In Baden-Württemberg hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) für fünf Jobcenter die GKV beauftragte Federführung für das Modellprojekt “Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt” in den Stadt- und Landkreisen Biberach, Böblingen, Bodenseekreis, Ravensburg und Stuttgart inne. Bei der Umsetzung des Projektes an allen fünf Standorten geht die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg für die GKV im Land am Lebenswelt bezogenen Gesundheitsförderungsprozess gemäß dem Leitfaden Prävention vor.
Gesetzgeberisch auf die Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt hinzuwirken, ist nach Ansicht von Frank Winkler, stellvertretender Leiter der vdek-Landesvertretung, “klug und sinnvoll”. “Aufgabe der Jobcenter (JC) ist es, Kundinnen und Kunden für eine gesundheitsbewusste Lebensführung durch eine gesundheitsorientierte Beratung zu sensibilisieren. Sie motivieren zur freiwilligen Teilnahme an Angeboten der Krankenkassen oder anderen geeigneten Institutionen. Zu den Aufgaben der GKV gehört es dann, bedarfsbezogene Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote nach § 20 a SGB V bereitzustellen.”
Zum Hintergrund: Anhaltende Arbeitslosigkeit stellt einen Risikofaktor für die physische und psychische Gesundheit dar. Gesundheitliche Beeinträchtigungen wiederum können die Wiedereingliederung in Arbeit erschweren. Hinzu kommt, dass von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen bisher nur schwer durch gesundheitsfördernde und primärpräventive Angebote erreicht wurden.
Gesundheit der arbeitslosen Menschen stärken
Genau hier setzt das Modellprojekt „Verzahnung von Arbeits- und Gesundheits-förderung in der kommunalen Lebenswelt“ an: Das Modellprojekt zielt darauf ab, die gesundheitliche Lage arbeitsloser Menschen zu verbessern und deren Lebensqualität zu erhöhen. Es soll ein Beitrag geleistet werden, die Wechselwirkung zwischen Arbeitslosigkeit und gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu durchbrechen und damit auch die Chancen auf den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erhöhen. Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten die Arbeitsmarktseite und die Krankenkassengemeinschaft eng zusammen. Die Arbeitsförderung in den Jobcentern (JC) werden mit Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie mit bestehenden kommunalen Strukturen verzahnt.
Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung im Setting
Für die Projektumsetzung vor Ort bedeutet dies konkret, dass die Kundinnen und Kunden des Jobcenters von geschulten Vermittlungsfachkräften, im Rahmen gesundheitsorientierter Beratungsgespräche für ihre eigene Gesundheit und eine gesundheitsförderliche Lebensweise sensibilisiert werden. Zudem werden krankenkassenseitig bedarfsorientierte Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention wie z. B. ein Aquafitnesskurs, Kochworkshop oder Stressbewältigungs- und Entspannungskurs zur Verfügung gestellt. An den Angeboten aus den Bereichen Ernährung, Bewegung, Stressbewältigung und Entspannung können die Kundinnen und Kunden entsprechend ihrer Wünsche freiwillig und kostenfrei teilnehmen.
Entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeit wird das Engagement der Arbeitsmarktseite aus Mitteln des SGB II und SGB III sowie von der Krankenkassengemeinschaft aus den lebensweltbezogenen Präventionsmitteln nach § 20a Abs. 3 SGB V des GKV-Bündnisses für Gesundheit finanziert.
Im Rahmen der Verhältnisprävention werden Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter initiiert, um gesundheitsorientierte Beratungsgespräche durchführen zu können. Dazu gehören auch Maßnahmen zur gesundheitsgerechten Weiterentwicklung der Tätigkeit in den Jobcentern, zum Beispiel beim betrieblichen Gesundheitsmanagement. Im Rahmen der Verhaltensprävention gilt es, die arbeitslosen Menschen für ihre eigene Gesundheit zu sensibilisieren. Arbeitslose Menschen sollen motiviert werden, an Präventionsangeboten der Krankenkassen sowie weiteren Angeboten teilzunehmen.
Die ersten umgesetzten Maßnahmen in den Stadt- und Landkreisen finden Sie in dem soeben herausgegebenen Zwischenbericht der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. Diesen können Sie unter http://www.vdek.com/LVen/BAW.html unter “Veröffentlichungen” herunterladen.
Kontakt
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com