Stationäre Pflege in Baden-Württemberg

Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in baden-württembergischen Pflegeheimen nimmt weiter deutlich zu

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#LTWBW2026 - Die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in baden-württembergischen Pflegeheimen ist auch im Jahr der Landtagswahlen erneut deutlich gestiegen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 01.01.2026.

Am stärksten betroffen sind Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts. Ihre durchschnittliche Eigenbeteiligung stieg auf 3.532 Euro – ein Plus von 295 Euro gegenüber dem Vorjahr. Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zwölf Monaten mussten durchschnittlich 3.189 Euro (plus 257 Euro) monatlich zuzahlen. Bei einer Verweildauer von über zwei Jahren lag die Eigenbeteiligung bei 2.732 Euro (plus 206 Euro), nach mehr als drei Jahren bei 2.160 Euro monatlich (plus 142 Euro). Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Aufwärtstrend fort. Weder die von den Pflegekassen gezahlten Zuschläge noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 01.01.2025 konnten den Kostenanstieg spürbar abfedern. 

Finanzierungsverantwortung gerecht verteilen

„Um die finanzielle Belastung Pflegebedürftiger spürbar zu reduzieren, muss das Land Baden-Württemberg seiner gesetzlichen Verantwortung nachkommen und die Investitionskosten vollständig übernehmen.“, fordert Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg, mit Blick auf die Landtagswahlen im März 2026. „Das würde Pflegebedürftige in Baden-Württemberg um durchschnittlich 461 Euro pro Monat entlasten.“ Darüber hinaus weist Michael Mruck auf ein weiteres Entlastungspotenzial hin: „Die Ausbildung von Pflegekräften ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe; derzeit tragen jedoch Pflegebedürftigen die Kosten. Würde der Staat die Ausbildungskosten übernehmen, könnte dies für Baden-Württemberg im ersten Aufenthaltsjahr eine zusätzliche Entlastung von durchschnittlich 139 Euro pro Monat bedeuten.“

Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?

Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal. Seit 01.01.2024 beteiligen sich die Pflegekassen mit einem zusätzlichen Zuschuss an den Pflegekosten, der sich nach der Aufenthaltsdauer richtet.

Fragen rund um die finanzielle Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege beantworten unsere FAQ. Die Kosten für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, dem Informationsportal für die Suche nach einem passenden Pflegeangebot.

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Stationäre Pflege in Baden-Württemberg Finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in baden-württembergischen Pflegeheimen nimmt weiter deutlich zu

#LTWBW2026 - Die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in baden-württembergischen Pflegeheimen ist auch im Jahr der Landtagswahlen erneut deutlich gestiegen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 01.01.2026.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com