Die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in baden-württembergischen Pflegeheimen steigt weiter. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 01.07.2026.
Am stärksten betroffen sind Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts. Ihre durchschnittliche Eigenbeteiligung stieg auf 3.657 Euro – ein Plus von 257 Euro gegenüber dem Vorjahr. Diese Kosten setzen sich zusammen aus dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegerische Versorgung und die Ausbildungskosten der Pflegekräfte, den Investitionskosten für die Pflegeeinrichtung und den Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Die Daten zeigen dabei einen besonders hohen Anstieg bei den EEE.
Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als zwölf Monaten mussten durchschnittlich 3.297 Euro (plus 223 Euro) monatlich zuzahlen. Bei einer Verweildauer von über zwei Jahren lag die Eigenbeteiligung bei 2.817 Euro (plus 177 Euro), nach mehr als drei Jahren bei 2.216 Euro monatlich (plus 118 Euro). Damit setzt sich der seit Jahren anhaltende Aufwärtstrend fort.
Staatliche Aufgaben nicht auf die Pflegebedürftigen abwälzen
Auch für die weiteren Bestandteile der Eigenbeteiligung müssen die Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg tiefer in die Tasche greifen. Das sind zum einen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit durchschnittlich 1.153 Euro monatlich (1.7.2025: 1.095 Euro) und zum anderen die sogenannten Investitionskosten für den Bau oder die Instandhaltung der Gebäude mit aktuell 463 Euro monatlich (1.7.2025: 460 Euro). „Um die finanzielle Belastung Pflegebedürftiger spürbar zu reduzieren, muss das Land Baden-Württemberg nach wie vor seiner gesetzlichen Verantwortung nachkommen und die Investitionskosten vollständig übernehmen.“, fordert Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg. „Das würde Pflegebedürftige in Baden-Württemberg um durchschnittlich 463 Euro pro Monat entlasten.“ Das gleiche gelte für die Kosten der Ausbildung der Pflegefachpersonen. Diese sind im EEE enthalten und betragen aktuell 139 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr. „Damit müssen Betroffene weiterhin Kosten tragen, die in der Verantwortung des Landes liegen. Sie könnten hier auf einen Schlag um 602 Euro jeden Monat entlastet werden, das wäre ein entlastender Schritt in die richtige Richtung“, rechnet Mruck vor.
Eigenanteile zwischen den Bundesländern variieren
Ein Kostenanstieg ist in allen Bundesländern zu verzeichnen. Im Vergleich gibt es jedoch große Unterschiede. So ist die Eigenbeteiligung in Sachsen-Anhalt aktuell mit durchschnittlich 2.891 Euro im Monat im ersten Aufenthaltsjahr am niedrigsten und in Bremen mit durchschnittlich 3.761 Euro am höchsten. Dass die Kosten so stark variieren, liegt unter anderem am ungleichen Engagement der Länder bei den Investitionskosten und unterschiedlichen Personalkosten. Nach wie vor gibt es zwischen den Bundesländern abweichende Vorgaben für die personelle Ausstattung. Zwar sollten die Differenzen seit 2023 mit einem bundesweit geltenden Personalbemessungsinstrument, das einheitliche Obergrenzen und einen Schlüssel von Pflegefach- und Hilfskräften vorgibt, ausgeglichen werden, doch geht dieser Prozess nur schleppend voran. Mruck: „Die Unterschiede für Pflegebedürftige zwischen den Bundesländern sind nur schwer nachzuvollziehen. Die anstehende Pflegereform muss deshalb auch das Ziel haben, eine vergleichbare Kostenstruktur zu erreichen“.
Die Entwicklung der Eigenbeteiligung zeigt die Grafik
Wie sich die Kosten für die Pflegeheimbewohnenden im Detail zusammensetzen, zeigen unsere Übersichtsgrafiken. Die Staffelung nach Aufenthaltsjahren ergibt sich daraus, dass die Pflegekasse einen Zuschuss auf den EEE gewährt, der mit der Dauer des Aufenthalts im Heim ansteigt. Der Zuschuss beträgt im ersten Aufenthaltsjahr 15 Prozent, im zweiten Jahr 30, im dritten 50 und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des EEE.
Generell handelt es sich bei den ermittelten Zahlen um Durchschnittswerte, da sich die Kosten von Heim zu Heim unterscheiden. Innerhalb eines Heims sind die Kosten für alle Bewohnenden mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich. (Für Menschen mit Pflegegrad 1 gibt es im Pflegeheim keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse).
Umfassende Antworten auf Fragen rund um die Finanzierung der Heimplätze beantworten unsere FAQ.
Informationen zu den Heimplatz-Kosten jeder einzelnen Einrichtung
zeigt der vdek-Pflegelotse, unser Online-Portal für die Suche nach dem passenden Pflegeangebot.
Die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in baden-württembergischen Pflegeheimen steigt weiter. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 01.07.2026.
Kontakt
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com