Stellungnahme zur Medienanfrage

Erhöhung der Pauschale für Bürgergeldempfänger und steigende Beiträge

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die Arbeit der Finanzkommission Gesundheit und des Bundesministeriums für Gesundheit verwässert. Eine faire Reform sieht anders aus. Neue Unwuchten entstehen durch den Entzug des Bundesministers der Finanzen in Höhe von zwei Milliarden Euro aus dem Erstattungsbeitrag für Familienleistungen im sogenannten allgemeinen Bundeszuschuss. Der Einstieg in die Finanzierung von Bürgergeldkosten mit 250 Millionen Euro ist ein Hohn. Die Versicherten und Arbeitgeber finanzieren diese Leistung über höhere Beiträge und haben das Nachsehen. Auf 12 Milliarden Euro hat die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Finanzkommission Gesundheit den Betrag beziffert, den der Bund in diesem Jahr zu wenig an die gesetzlichen Krankenkassen für die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden zahlt. Die Unterfinanzierung dieser staatlichen Sozialleistung ist gegenüber den 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihren Arbeitgebenden nicht nur in höchstem Maße unfair, sondern auch verfassungswidrig.

Auch bei der Ausgabenkonsolidierung zeigt sich ein uneinheitliches Bild: Die Pharmaindustrie wird unterproportional stark beteiligt. Im Krankenhausbereich wird durch die teilweise Tarifrefinanzierung der Personalkosten oberhalb der Grundlohnsumme der richtige Weg der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik verlassen. Hier muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden und bestehende Ungleichgewichte beseitigt werden. Potentiale sind vorhanden, ohne die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber weiter zu belasten.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung eine Streichung der meisten Elemente des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) vorgeschlagen.

Deutschland gibt im EU-Vergleich das meiste Geld für das Gesundheitssystem aus. Gleichzeitig liegt die durchschnittliche Lebenserwartung unter dem Durchschnitt vergleichbarer Länder. Die Kosten steigen von Jahr zu Jahr weiter an, ein Qualitätsanstieg hingegen bleibt aus. Mit dem Referentenentwurf für ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz wollte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die sich immer dynamischer entwickelnden Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eindämmen und wieder in Einklang mit den Einnahmen bringen. Der Entwurf griff etliche Vorschläge der Finanzkommission Gesundheit auf und hätte Maßnahmen mit einem Einsparvolumen von immerhin noch etwa 19,6 Milliarden Euro bewirkt. Doch bereits mit dem folgenden Kabinettsentwurf werden nur noch Einsparungen von etwa 16,3 Milliarden Euro erzielt. Dass der Bundesrat nun ein ganzes Bündel an zentralen Maßnahmen ablehnt, insbesondere im Krankenhaus- und Arzneimittelbereich, ist ein fatales Signal und gefährdet die Finanzstabilität der GKV.

Auf der Streichliste stehen fundamentale Bestandteile des BStabG wie die Deckelung des Pflegebudgets und der Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhaus, der dynamische Herstellerabschlag für Arzneimittel oder die Einführung von Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel. Wir appellieren, diesem Votum nicht zu folgen. Die Regierungskoalition im Bund darf jetzt nicht einknicken. Das Problem liegt dabei vorrangig auf der Ausgabenseite. Zudem muss der Staat seine Aufgaben erfüllen und etwa die Gesundheitsversorgung Grundsicherungsbeziehender vollständig finanzieren. Allein hierfür ist der Bund der GKV zwölf Milliarden Euro jährlich schuldig. Es geht darum, die GKV jetzt zukunftsfähig aufzustellen. Die Belastungen müssen fair auf alle verteilt werden. Andernfalls drohen weitere Beitragsanhebungen, die die wirtschaftliche Entwicklung noch mehr belasten. Das käme einem Versagen der Politik gleich.

Zentral ist für die vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg:

Es darf keine Haushaltssanierung des Bundes über die GKV und damit zulasten von Versicherten und Arbeitgebern geben. Kosten versicherungsfremder Leistungen, welche die GKV im Auftrag des Staates übernimmt, müssen vollumfänglich aus Steuermitteln beglichen und die Beträge entsprechend der Ausgabenentwicklung dynamisiert werden. Kürzungen sind vollkommen unangemessen.

Die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfangenden müssen vollumfänglich aus Steuermitteln ausgeglichen werden. Laut Berechnungen der Finanzkommission Gesundheit sind dafür monatlich über 400 Euro pro Versicherten nötig (insgesamt: 12 Milliarden Euro jährlich). Mit den im Gesetzentwurf geplanten 250 Millionen Euro lassen sich die Betroffenen rechnerisch nur eine Woche lang kostendeckend versorgen.

Gegenwärtig drängt sich der Verdacht auf, dass die Brisanz der Situation vielerorts verdrängt wird. Das Ziel der Beitragsstabilität gerät gegenüber industriepolitischen Erwägungen in den Hintergrund. Mit der Abschaffung der Leitplanken für Erstattungsbeträge sowie des kostendämpfenden Kombinationsabschlags (Mehrausgaben: 210 Millionen Euro p.a.) oder dem im Zuge des ApoVWG umgesetzten Verbot exklusiver Rabattverträge für Biosimilars (entgangene Einsparung: 2,7 Milliarden Euro) wird die pharmazeutische Industrie netto entlastet, statt einen Konsolidierungsbeitrag zu leisten. Auch Apotheken wird eine flächendeckende Anhebung des Packungsfixums ohne Rücksicht auf die Finanzlage zugesagt (Mehrausgaben: 1 Milliarde Euro). Damit wird ihr Sparbeitrag im BStabG sogar überkompensiert. Mit dem gießkannenartigen Zuschlag geht noch nicht einmal eine gezielte Förderung der Apotheken in strukturschwachen Regionen einher. Und die Länder scheinen ausweislich ihrer Beratungen im Bundesrat das Ziel der Begrenzung der Ausgabendynamik generell nicht mitzutragen. Auch der Bund stiehlt sich aus der Verantwortung und priorisiert das Ziel der Konsolidierung des Bundeshaushalts zulasten der Beitragszahlenden. Die geplante Kürzung des Bundeszuschusses um 1,75 Milliarden Euro widerspricht zudem diametral den Vorschlägen FKG. Sie hatte eine Anhebung und regelhafte Dynamisierung entsprechend der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen empfohlen, um die Kosten für versicherungsfremde Leistungen gerecht auf alle Schultern zu verteilen. Wird diesem Trend nicht entschlossen entgegengewirkt, droht ein düsteres Szenario. Wie die FKG geht auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung von dynamisch steigenden GKV-Beiträgen aus. In seinem jüngsten Frühjahrsgutachten stellt er bis 2040 einen Anstieg des GKV-Beitragssatzes um 2,3 Prozentpunkte auf 19,8 Prozent in Aussicht. Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft schwer belasten und die Gefahr einer Überforderung der Beitragszahlenden bergen.

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Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die Arbeit der Finanzkommission Gesundheit und des Bundesministeriums für Gesundheit verwässert. Eine faire Reform sieht anders aus.

Kontakt

Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Baden-Württemberg

Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com