Gesetzgebungsverfahren der deutschen Gesundheitspolitik

Paragraphen-Zeichen zusammen mit Stethoskop

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten gesundheitspolitischen Gesetzgebungsverfahren der 20. Legislaturperiode. Hierzu zählen Gesetze und Gesetzesvorhaben sowie Verordnungen, Konzepte und Strategiepapiere. Ausführlichere Informationen zum Gesetzesinhalt erreichen Sie durch Klick auf den jeweiligen Gesetzestitel. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. Auf unseren Europa-Seiten gelangen Sie zu den Gesetzgebungsverfahren der europäischen Gesundheitspolitik.

» Zu wichtigen Gesetzgebungsverfahren der 20. Wahlperiode (26.10.2021 - 25.03.2025) gelangen Sie hier.

Gesetze und Verordnungen der 21. Wahlperiode (seit 25.03.2025)

Gesetz Inhalt

2. Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zweites Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und
zur Änderung anderer Gesetze

 

Inkrafttreten: nach Verkündung

 

» vdek-Stellungnahme vom 07.08.2025 zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz

Der Referentenentwurf für ein 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz enthält auch fachfremde Regelungen zur Durchführung von Online-Sozialversicherungswahlen. DIe Option für Onlinewahlen soll dauerhaft allen Sozialversicherungsträgern eröffnet werden. Die Grundsatzentscheidung über das Angebot einer Online-Wahl ergänzend zur Briefwahl kann beim jeweiligen  Versicherungsträger von der Selbstverwaltung per Satzungsregelung getroffen werden. Auch die Umsetzungsschritte können selbst gestaltet werden, zum Beispiel die Entscheidung darüber, für welche Gruppe (Versicherte oder Arbeitgeber) Online-Wahlen angeboten werden oder ob diese mit anderen  Trägern zusammen in einer Arbeitsgemeinschaft vorbereitet und durchgeführt werden.

 

» Kabinettsentwurf vom 25.07.2025 zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz

Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)

Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform

 

Inkrafttreten: nach Verkündung

 

» vdek-Pressemitteilung vom 21.08.2025 zur Verbändeanhörung

 

» vdek-Pressemitteilung vom 06.08.2025 zum Krankenhausreformanpassungsgesetz

Mit dem KHAG soll die zum 01.01.2025 gestartete Krankenhausreform überarbeitet und die praktische Umsetzung erleichtert werden. Dabei wird der bisher der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugeschriebene Anteil am Transformationsfonds über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert. Das KHAG
sieht zudem die Erweiterung der Ausnahmen für die Zuweisung von Leistungsgruppen und Kooperationsmöglichkeiten von Krankenhäusern vor. Weiterhin werden Qualitätskriterien und deren Maßgaben zur Anwendung überarbeitet sowie Zwischenfristen, vor allem zur  Vorhaltevergütung, angepasst.

 

» Referentenentwurf vom 05.08.2025 zum KHAG

Pflegefachassistenzeinführungsgesetz (PflFAG)

Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen 
Pflegefachassistenzausbildung

 

Inkrafttreten: 01.01.2026 bzw. nach Verkündung

 

» vdek-Stellungnahme vom 07.07.2025 zum Pflegefachassistenzeinführungsgesetz

Zum 1. Januar 2027 soll eine bundesweit einheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt werden. Diese umfasst demnach 18 Monate (Teilzeit 36 Monate), inklusive Einsätze in Langzeit- und Akutpflege, mit Vergütung und Verkürzungsmöglichkeiten für Berufserfahrene. Ein Gesetzentwurf zur bundeseinheitlichen Gestaltung der Pflegefachassistenzausbildung wurde schon in der 20. Legislaturperiode vorgelegt, konnte jedoch aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalitionnicht mehr im Bundestag beraten werden.

 

» Kabinettsentwurf vom 06.08.2025 zum Pflegeassistenzeinführungsgesetz

 

» Referentenentwurf vom 25.06.2025 zum Pflegeassistenzeinführungsgesetz

 

Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

(vormals Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz – PKG)

 

Inkrafttreten: 01.01.2026 bzw. 01.01.2027

 

» vdek-Stellungnahme vom 04.07.2025 zum Pflegekompetenzgesetz

Der Entwurf für das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (zuvor Pflegekompetenzgesetz) basiert weitgehend auf dem 2024 vorgelegten Vorschlag des damaligen Bundesgesundheitsministers Lauterbach.  Kernpunkt ist die Übertragung heilkundlicher Leistungen auf Pflegefachpersonen: Bis Mitte 2027 sollen KBV, GKV-SV, Pflegeverbände und Trägerorganisationen verbindliche Leistungskataloge vereinbaren, die festlegen, welche ärztlichen Leistungen Pflegefachpersonen eigenverantwortlich übernehmen dürfen. Zudem sollen Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 künftig nur noch halbjährlich statt vierteljährlich eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen müssen.

 

» Kabinettsentwurf vom 06.08.2025 zum Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege 

 

» Referentenentwurf vom 25.06.2025 zum Pflegekompetenzgesetz

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