Gesetzgebungsverfahren der deutschen Gesundheitspolitik

Paragraphen-Zeichen zusammen mit Stethoskop

Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten gesundheitspolitischen Gesetzgebungsverfahren der 20. Legislaturperiode. Hierzu zählen Gesetze und Gesetzesvorhaben sowie Verordnungen, Konzepte und Strategiepapiere. Ausführlichere Informationen zum Gesetzesinhalt erreichen Sie durch Klick auf den jeweiligen Gesetzestitel. Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. Auf unseren Europa-Seiten gelangen Sie zu den Gesetzgebungsverfahren der europäischen Gesundheitspolitik.

» Zu wichtigen Gesetzgebungsverfahren der 20. Wahlperiode (26.10.2021 - 25.03.2025) gelangen Sie hier.

Gesetze und Verordnungen der 21. Wahlperiode (seit 25.03.2025)

Gesetz Inhalt

Pflegefachassistenzeinführungsgesetz (PflFAG)

Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen 
Pflegefachassistenzausbildung

 

Inkrafttreten: 01.01.2026 bzw. nach Verkündung

 

» vdek-Stellungnahme vom 07.07.2025 zum Pflegefachassistenzeinführungsgesetz

Es soll zum 1. Januar 2027 eine bundesweit einheitliche, generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz eingeführt werden. Diese umfasst demnach 18 Monate (Teilzeit 36 Monate), inklusive Einsätze in Langzeit- und Akutpflege, mit Vergütung und Verkürzungsmöglichkeiten für Berufserfahrene. Ein Gesetzentwurf zur bundeseinheitlichen Gestaltung der Pflegefachassistenzausbildung wurde schon in der 20. Legislaturperiode vorgelegt, konnte jedoch aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition im November 2024 nicht mehr im Bundestag beraten werden. Im Vergleich zu diesem Entwurf ergeben sich im aktuellen Referentenentwurf bei den die GKV und SPV betreffenden Regelungen nur wenige Veränderungen.

 

» Referentenentwurf vom 25.06.2025 zum Pflegeassistenzeinführungsgesetz

 

Pflegekompetenzgesetz (PKG)

Gesetz zur Stärkung der Pflegekompetenz

 

Inkrafttreten: 01.01.2026

 

Am 25.06.2025 hat das BMG den Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz (PKG) in die Verbändeabstimmung gegeben. Der Entwurf basiert weitgehend auf dem 2024 vorgelegten Vorschlag von Minister Lauterbach, zu dem am 02.10.2024 eine Fachanhörung stattfand. Die Änderungen gegenüber dem alten Entwurf sind gering. Kernpunkt ist die Übertragung heilkundlicher Leistungen auf Pflegefachpersonen: Bis Mitte 2027 sollen KBV, GKV-SV, Pflegeverbände und Trägerorganisationen verbindliche Leistungskataloge vereinbaren, die festlegen, welche ärztlichen Leistungen Pflegefachpersonen eigenverantwortlich übernehmen dürfen. Im früheren Entwurf war dies noch unpräzise geregelt. Zudem sollen Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 künftig nur noch halbjährlich statt vierteljährlich eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen müssen.

 

» Referentenentwurf vom 25.06.2025 zum Pflegekompetenzgesetz

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