vdek-Pflegelotse - das Suchportal für Pflegeangebote

Startseite der Webseite pflegelotse.de

vdek-Pflegelotse: www.pflegelotse.de

Zum 1. November 2019 ist die Qualitätsdarstellungsvereinbarung stationär (QDVS) in Kraft getreten. Hierbei handelt es sich um ein grundlegend neues Qualitätssystem, dass unter wissenschaftlicher Begleitung zunächst für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Anbieter von Kurzzeitpflege erarbeitet wurde. Eine Säule ist das interne Qualitätsmanagement der Einrichtungen, die andere das externe Prüfverfahren. In der ambulanten Pflege wird die neue Qualitätsprüfung zunächst noch getestet, auch die Qualitätsdarstellung muss noch durch den Qualitätsausschuss Pflege festgelegt werden. Daher bestehen die Pflegenoten für ambulante Pflegedienste zunächst noch weiter. Für die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse sind gemäß § 115 Abs. 1a SGB XI die Landesverbände der Pflegekassen zuständig. Sie sollen die Leistungen der Pflegeanbieter für Pflegebedürftige und deren Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar im Internet zeigen.

Der vdek veröffentlicht die Ergebnisse von Qualitätsprüfungen der einzelnen Anbieter auf dem Online-Portal www.pflegelotse.de. Das Portal wurde vom vdek als Beitrag zur Transparenz in der Pflege im Auftrag der Ersatzkassen aufgebaut. Über die Suchmaschine können Versicherte und deren Angehörige bundesweit nach aktuell rund 16.000 ambulanten Pflegediensten und 15.000 stationären Pflegeeinrichtungen suchen, die ständig aktualisiert werden. Die Grundlage hierfür hat der Gesetzgeber mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz geschaffen.

Seit Dezember 2021 enthält der Pflegelotse ausgewählte Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache, womit die bereits sehr hohe Barrierefreiheit des Portals nochmals gesteigert wurde.

Startseite der Webseite pflegelotse.de

Pflege- und Hospizlotse des vdek bieten Informationen jetzt auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache an

Der Pflege- und der Hospizlotse des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) haben den barrierefreien Zugang für Nutzer verbessert und bieten ab sofort die Darstellung der Informationen in Leichter Sprache und in Gebärdensprache an. „Das wichtige Beratungsangebot der beiden Lotsen soll den Versicherten so einfach wie möglich zur Verfügung stehen“, wie vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner betont. » Lesen

Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen erfolgt über die zwischen dem GKV-Spitzenverband, den Sozialhilfeträgern und den Bundesverbänden der Pflegeeinrichtungen vereinbarten Pflege-Transparenzvereinbarungen ambulant (PTVA) sowie der Qualitätsdarstellungsvereinbarung stationär (QDVS). Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen sowie der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. führen in jeder Einrichtung eine Qualitätsprüfung durch. Auf dieser Basis werden dann die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen erstellt. Die Pflegeeinrichtungen haben die Möglichkeit, innerhalb von 28 Tagen ergänzende Angaben zu ihrer Einrichtung (z. B. Größe) zu machen und den Bericht zu kommentieren. Anschließend veröffentlichen die Landesverbände der Pflegekassen die Bewertungen.

Nutzung der Daten durch Dritte

Sowohl die Ergebnisse aus den Qualitätsprüfungen als auch die im Pflegelotsen veröffentlichten Leistungen und Preise der Pflegeeinrichtungen können Dritten für eine zweckgerechte, nicht gewerbliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Näheres zur Beantragung und Weitergabe der entsprechenden Daten an Dritten ist in den folgenden Nutzungsbedingungen geregelt:

Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen

Leistungs- und Preisvergleichslisten

Mehr zum Thema

pflegelotse

FAQ zum vdek-Pflegelotse

Fragen und Antworten zum vdek-Suchportal für Pflegeeinrichtungen (Stand: 19.04.2023)

  1. Logo "MEHRWERT:PFLEGE - Ein Angebot der Ersatzkassen"

    MEHRWERT:PFLEGE

    Mit Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zum 01.01.2019 wurde der Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen bekräftigt, die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern, (teil-) stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten zu stärken. Das Ersatzkassen-Angebot MEHRWERT:PFLEGE unterstützt Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen mit einer Prozessberatung zur psychischen und physischen Verbesserung der Gesundheit aller Beschäftigten. » Lesen

  1. Eine ältere Dame wird von einem Mann im Rollstuhl geschoben

    Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

    Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde am 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Zudem haben fünf Pflegegrade die vorherigen drei Pflegestufen abgelöst. » Lesen

  2. E9_2018_spv_leistungen_nach_pflegegraden_2019_tabelle

    Pflegeleistungen

    Die Pflegeleistungen richten sich seit 1. Januar 2017 nach der neuen Einstufung in fünf Pflegegrade. Eine Tabelle zeigt die Leistungsbeiträge im Überblick. » Lesen