Selbsthilfegruppen

Symbolbild Selbsthilfegruppe

Tausende von Hamburgerinnen und Hamburgern mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben sich in Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Sie unterstützen sich gegenseitig, tauschen Erfahrungen aus, informieren und beraten Betroffene. Ihre Aktivitäten helfen, soziale Problemlagen zu bewältigen und tragen dazu bei, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern.

Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe gem. § 20 h SGB V seit mehr als zehn Jahren über die unten dargestellten Verfahren.

1. Kassenartenübergreifende Förderung

Die Unterstützung erfolgt gemeinschaftlich durch die gesetzliche Krankenversicherung als kassenartenübergreifende Pauschalförderung. Anträge werden über die KISS (Kontakt- und Informationsstellen) Hamburg gestellt.

Weitere Informationen und die aktuellen Antragsformulare finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Hamburg.

2. Kassenindividuelle Förderung

Die Förderung erfolgt durch einzelne Krankenkassen, bei den Ersatzkassen in Hamburg durch die DAK-Gesundheit. In der Regel werden einzelne Projekte unterstützt. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit der Krankenkasse aufzunehmen. Die Mittel der Projektförderung der BARMER, der hkk Krankenkasse, der HEK - Hanseatischen Krankenkasse (HEK) und der Techniker Krankenkasse (TK) fließen direkt in die Pauschalförderung.