Selbsthilfegruppen

Tausende von Hamburgerinnen und Hamburgern mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen haben sich in Selbsthilfegruppen zusammengeschlossen. Sie unterstützen sich gegenseitig, tauschen Erfahrungen aus, informieren und beraten Betroffene. Ihre Aktivitäten helfen, soziale Problemlagen zu bewältigen und tragen dazu bei, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern.
Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe gem. § 20 h SGB V über die unten dargestellten Verfahren.
1. Kassenartenübergreifende Förderung
Die Unterstützung erfolgt gemeinschaftlich durch die gesetzliche Krankenversicherung als kassenartenübergreifende Pauschalförderung.
Die aktuellen Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite der Verbände der gesetzlichen Krankenkassen in Hamburg.
2. Kassenindividuelle Förderung
Die Förderung erfolgt durch einzelne Krankenkassen, bei den Ersatzkassen in Hamburg durch die DAK-Gesundheit. In der Regel werden einzelne Projekte unterstützt. Es wird empfohlen, vor der Antragstellung Kontakt mit der jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen. Die Mittel der Projektförderung der BARMER, der hkk Krankenkasse, der HEK - Hanseatische Krankenkasse und der Techniker Krankenkasse (TK) fließen direkt in die Pauschalförderung.