Beitritt zu bestehenden Verträgen im Hilfsmittelbereich

Anbieter von Hilfsmitteln können den bestehenden Verträgen beitreten, sofern sie nicht bereits anderweitig vertraglich zur Abgabe der entsprechenden Hilfsmitteln gegenüber dem vdek berechtigt sind z.B. durch Mitgliedschaft bei einem vdek-Vertragspartner (Berufsverbände, Innungen, etc.). Dazu müssen die Hilfsmittelanbieter über eine aktuelle Präqualifizierung verfügen und eine Beitrittserklärung abgeben.

Für die Bearbeitung Ihrer Beitrittsanfrage benötigt die jeweils zuständige Bearbeitungsstelle des vdek folgende Angaben sowie Informationen in schriftlicher Form:

  • IK-Nummer,
  • Kontaktdaten
  • Auflistung der Produktgruppen, die abgegeben werden sollen

Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte an das Email-Postfach vertragsbeitritte@vdek.com oder an die zuständigen Mitarbeiter des vdek.

Kontaktaufnahme

Bei Rückfragen zum Thema Vertragsbeitritt wenden Sie sich an das Email-Postfach vertragsbeitritte@vdek.com.