Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen
Im Rahmen einer Bekanntmachung nach § 127 Abs. 2 S. 3 SGB V wurde die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in vollstationären Pflegeeinrichtungen neu verhandelt. Hier finden Sie die beiden Verträge. Für einen Beitritt wenden Sie sich bitte direkt an Ihre vdek-Landesvertretung.
Der Beitrittsvertrag ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten:
Zum 01.08.2015 trat ein weiterer Beitrittsvertrag in Kraft.
Über die unten stehende Vertragspartnerliste für aufsaugende Inkontinenzhilfen kann eingesehen werden, welche Leistungserbringer den Verträgen bereits beigetreten sind.
Kontaktaufnahme
Ansprechpartner für telefonische Rückfragen und Postanschriften erfahren Sie über die Telefonzentralen der zuständigen Landesvertretungen.
Der vdek hat neue Verträge für die Versorgung mit Inkontinenzprodukten in vollstationären Pflegeeinrichtungen vereinbart. Im Folgenden finden Sie die bundesweite Liste mit Leistungserbringern, die den neuen Verträgen beigetreten sind. Die Datei enthält die Adressen der Vertragspartner nach Postleitzahlen sortiert. Wir weisen darauf hin, dass einige Leistungserbringer auch überregional tätig sind.
Stand: 02.09.2022