Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen
Verträge zur Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Inkontinenzhilfen
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat als Bevollmächtigter der Ersatzkassen Verträge zur Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen in vollstationären Pflegeeinrichtungen geschlossen.
Ein Beitrittsvertrag ist zum 01.01.2015 in Kraft getreten, ein weiterer Beitrittsvertrag zum 01.08.2015. Die Verträge gelten für alle Mitgliedskassen des vdek.
Wenn Sie Interesse an einem Vertragsbeitritt haben, wenden Sie sich bitte an die vdek-Landesvertretung Ihres Bundeslandes:
Wenn Sie Interesse an einem Vertragsbeitritt haben, wenden Sie sich bitte an die vdek-Landesvertretung Ihres Bundeslandes:
Darüber hinaus hat der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) als Bevollmächtigter der Ersatzkassen einen Vertrag zur Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Inkontinenzartikeln in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen gem. § 43a SGB XI geschlossen. Er gilt für alle Mitgliedskassen des vdek.
Wenn Sie Interesse an einem Vertragsbeitritt haben, können Sie den Vertrag zur Einsicht und die Beitrittsunterlagen anfordern. Schreiben Sie uns dafür eine Mail an
Auch Fragen beantworten wir Ihnen gern auf diesem Wege.
Beitreten können alle Leistungserbringer, die eine gültige Präqualifizierung für die vertragsgegenständlichen Versorgungsbereiche haben.