Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Haarersatz
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat als Bevollmächtigter der Ersatzkassen einen Rahmenvertrag zur Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Haarersatz infolge krankheitsbedingten Haarverlustes geschlossen. Der Vertrag steht Ihnen hier zur Information zur Verfügung:
Inkrafttreten: 01.02.2026
Der Vertrag gilt für alle Mitgliedskassen des vdek.
Wenn Sie Interesse an einem Vertragsbeitritt haben, finden Sie hier eine Beitrittserklärung:
Stand: 01.02.2026
Füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig aus. Senden Sie die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung per Mail an Vertragsbeitritte@vdek.com. Auch Fragen beantworten wir Ihnen gern auf diesem Wege.
Im Anschluss senden Sie uns die Beitrittserklärung im Original per Post an die folgende Anschrift:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Abteilung Ambulante Versorgung
Sonstige Vertragspartner
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Beitreten können alle Leistungserbringer, die eine gültige Präqualifizierung für die vertragsgegenständlichen Versorgungsbereiche haben.