Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Haarersatz
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat als Bevollmächtigter der Ersatzkassen einen Rahmenvertrag zur Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Haarersatz infolge krankheitsbedingten Haarverlustes geschlossen.
Der Vertrag gilt für alle Mitgliedskassen des vdek.
Wenn Sie Interesse an einem Vertragsbeitritt haben, können Sie den Vertrag zur Einsicht und die Beitrittsunterlagen anfordern. Schreiben Sie uns dafür eine Mail an
Auch Fragen beantworten wir Ihnen gern auf diesem Wege.
Beitreten können alle Leistungserbringer, die eine gültige Präqualifizierung für die vertragsgegenständlichen Versorgungsbereiche haben.