Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Haarersatz

Vorübergehende Anpassung der Vertragspreise

Aufgrund der derzeit gestiegenen Rohstoffpreise und Lieferkosten gewähren die Ersatzkassen in der Zeit vom 01.08.2022 bis 31.12.2022 vorübergehend höhere Vertragspreise für Haarersatz. Maßgeblich ist das Datum der Verordnung.

Hinweis: Aus administrativen Gründen ist die Abrechnung der vorübergehenden Vertragspreise erst ab dem 15.09.2022 möglich! Eine Nachberechnung für bereits mit der zuständigen Ersatzkasse abgerechnete Preise ist ausgeschlossen.

Die Höhe der vorübergehenden Vertragspreise ist dieser Protokollnotiz zum Versorgungsvertrag zu entnehmen:

Neuer Rahmenvertrag zum 01.02.2022

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat als Bevollmächtigter der Ersatzkassen zum 01.02.2022 einen neuen Rahmenvertrag zur Versorgung der Ersatzkassenversicherten mit Haarersatz infolge krankheitsbedingten Haarverlustes geschlossen.  

Den Gesamtvertrag finden Sie hier zur Einsicht und zum Download:

Wenn Sie als präqualifizierter Leistungserbringer dem Vertrag beitreten möchten, finden Sie hier die Beitrittserklärung zum Download:

Bitte füllen Sie die Beitrittserklärung vollständig aus, unterzeichnen diese und senden das Original per Post an den vdek.

Schaubild: Beitritt Versorgungsvertrag Haarersatz

Schema: Beitritt zum Haarersatz-Rahmenvertrag für Leistungserbringer

Die Adresse für den Postversand lautet:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Ambulante Versorgung
Sonstige Vertragspartner
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Fragen beantworten wir Ihnen gerne. Nutzen Sie unsere Hotline 030 / 26931 – 1539 (montags bis donnerstags in der Zeit von 10 – 12 Uhr). Oder schreiben Sie uns eine Email an Vertragsbeitritte@vdek.com.