Qualität und bedarfsgerechte Planung im Blick

Krankenhausfinanzierung

Beratung-Verhandlung

Jedes Krankenhaus erhält entsprechend seiner Wirtschaftlichkeit für seine erbrachten Leistungen einen adäquaten Geldwert je Fall, den so genannten krankenhausindividuellen Basisfallwert angerechnet.

Darüber hinaus verhandeln Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft einen landesweit geltenden Basisfallwert (LBFW). Dieser stellt den Geldwert dar, den alle Krankenhäuser für einen durchschnittlichen Leistungsfall erhalten.

Der Landesbasisfallwert

Der Landesbasisfallwert bildet seit 2005 die zentrale Grundlage für die Abrechnung stationärer Patientenbehandlungen in den Krankenhäusern Mecklenburg-Vorpommerns. Er entspricht dem rechnerischen Durchschnittspreis aller somatischen Krankenhausleistungen im Land und gilt einheitlich für alle Kliniken. Für die Abrechnung einer einzelnen Behandlung wird dieser Basisfallwert mit einem leistungsabhängigen Bewertungsfaktor multipliziert, der den jeweiligen Aufwand der Behandlung widerspiegelt.

Die Höhe des Landesbasisfallwertes wird jährlich zwischen den Krankenkassenverbänden und der Krankenhausgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern neu verhandelt und angepasst. Dabei ist in den vergangenen Jahren eine kontinuierliche Steigerung zu beobachten, die nicht nur die allgemeine Lohnentwicklung abbildet, sondern auch darüber hinausgehende tarifliche Erhöhungen in den Krankenhäusern sowie besondere Förderprogramme berücksichtigt. Beispiele hierfür sind Zuschläge für Pflegepersonal sowie Maßnahmen zur Infektionsprävention und Hygiene.

Entwicklungen in der Krankenhausfinanzierung

Zwischen 2014 und 2017 erhielten die Krankenhäuser zusätzlich zu den Fallpauschalen einen Versorgungszuschlag von 0,8 Prozent je Leistung. Von 2017 bis 2019 wurde dieser als sogenannter Pflegezuschlag krankenhausindividuell weitergeführt, bis mit dem Inkrafttreten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) im Jahr 2020 die Finanzierung der Pflegepersonalkosten grundlegend geändert wurde.

Seit 2020 werden die Kosten für das Pflegepersonal auf den bettenführenden Stationen aus den Fallpauschalen ausgegliedert und separat über individuelle Pflegeentgeltwerte vergütet. Dieses System basiert auf dem Selbstkostendeckungsprinzip und soll eine bedarfsgerechte Finanzierung der pflegerischen Versorgung sicherstellen.

Aktueller Landesbasisfallwert in MV

Im Jahr 2025 liegt der Landesbasisfallwert in Mecklenburg-Vorpommern bei etwa 4.429,39 Euro (Stand: Juli 2025). Dieser Wert spiegelt die kontinuierlichen Anpassungen an die steigenden Kosten in der Gesundheitsversorgung wider und ist für alle Krankenhäuser im Land verbindlich. (Übersicht der vdek-Verbandszentrale zu den Landesbasisfallwerten der einzelnen Bundesländer)

Insgesamt sorgt das System des Landesbasisfallwertes in Mecklenburg-Vorpommern für eine transparente und gerechte Vergütung der Krankenhausleistungen, die sowohl den medizinischen Aufwand als auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kliniken berücksichtigt.

Betriebskosten und Investitionen

Die Finanzierung von laufenden Betriebskosten und benötigten Investitionen in Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern folgt dem sogenannten dualen Finanzierungssystem:
Die laufenden Betriebskosten (z. B. Personal, Medikamente, Verbrauchsmaterialien) werden von den Krankenkassen über Fallpauschalen (DRG-System) getragen, während das Land Mecklenburg-Vorpommern für die Investitionskosten zuständig ist.

Diese umfassen vor allem Neubauten, größere Modernisierungen, Medizintechnik und Infrastruktur. Das Land stellt dafür jährlich Mittel aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm bereit – zuletzt lag das Volumen bei rund 80 bis 100 Millionen Euro pro Jahr, verteilt auf Bau- und Geräteförderung. Ein Betrag, der die tatsächlichen Investitionsbedarfe allerdings nicht deckte.

Ergänzend können Krankenhäuser – insbesondere kleinere Häuser und Reha-Einrichtungen – Eigenmittel, Kredite oder Förderungen aus Bundesprogrammen (z. B. Krankenhauszukunftsfonds für Digitalisierung) nutzen. Ziel der Landesförderung ist es, eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und moderne Krankenhausstruktur sicherzustellen und gleichzeitig die Wirtschaftskraft der Einrichtungen zu stärken.

Sicherstellungszuschläge

Sicherstellungszuschläge sind finanzielle Zuschüsse, die Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten, um die flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung sicherzustellen. Diese Zuschläge werden gemäß § 136c Abs. 3 SGB V gewährt und dienen dazu, die Vorhaltung bestimmter Fachabteilungen, wie Innere Medizin, Chirurgie und Geburtshilfe, in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte zu fördern.

In Mecklenburg-Vorpommern erhalten im Jahr 2025 insgesamt 25 Krankenhäuser von den Krankenkassen Sicherstellungszuschläge in Höhe von ca. 2,4 Millionen Euro.