Qualität und bedarfsgerechte Planung im Blick

Krankenhausplanung

Grafik: Straßenschild mit der Aufschrift "Krankenhaus"

Mit dem aktuell gültigen Krankenhausplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern sichergestellt. Aktuell stehen im Land 37 Krankenhäuser mit ca. 10.222 Betten, eingeschlossen 1.626 Tagesklinikplätzen, für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung.

Der Krankenhausplan umfasst dabei Entscheidungen zur medizinischen Schwerpunktplanung in den Krankenhäusern. So z. B. zu Onkologischen Zentren, zur Perinatal- und Neonatologie, zur Schlaganfallversorgung, zur Frührehabilitation, zu Transplantationszentren sowie zur geriatrischen Versorgung.

Qualität statt reinem Strukturerhalt - Krankenhausreform und Landeskrankenhausgesetz müssen Qualitätssicherung sicherstellen

Wesentlichen Einfluss auf eine qualitätssichernde und zukunftsfähige stationäre medizinische Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern wird die von der rot-gelb-grünen Bundesregierung angeschobenen und der schwarz-roten Koalition durch ein Änderungsgesetz "angepassten" Krankenhausreform, die bundesweit greifen soll, haben. Sie stellt auch für Mecklenburg-Vorpommern eine Chance und zugleich eine Herausforderung dar. Vor allem, da es nun gilt, die mit dem Krankenhausreformänderungsgesetz verbundenen Möglichkeiten landesspezifischer Ausnahmeregelungen wirklich nur als Ausnahmen zu sehen und nicht auf diesem Weg unwirtschaftliche und im Einzelfall sogar qualitätsreduzierende Strukturen aus nicht fachlichen Gründen zu erhalten.

Das auf die Bundes-Reform aufbauende Landeskrankenhausgesetz muss nun, ausgefüllt durch entsprechende Verordnungen, die richtigen Leitplanken für eine zukunftsfähige und qualitätssichernde stationäre Versorgung im Land setzen.

Politische / Planerische Entwicklungen

  • Landeskrankenhausgesetz / Reformen (2025): Das Land hat ein überarbeitetes Landeskrankenhausgesetz und Anpassungen im Krankenhausplan beschlossen. Diese Regelungen beeinflussen Planung, Investitionsmittel und ggf. die künftige Anzahl/Leistungsausrichtung von Klinikstandorten. Die tatsächliche Entwicklung der Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern wird zukünftig durch dieses Gesetz und die zugehörigen Verordnungen geprägt.

  • Fachkräftesituation: Das Bundesland bemüht sich, unter anderem durch Landarztquoten und Studienplatzpolitik, der Herausforderung einer langfristigen Sicherstellung der medizinischen Versorgung auch im ländlichen Raum erfolgreich zu begegnen.

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