
Voraussetzungen
In jedem Fall benötigen Sie zum Abschluss eines Vertrages ein
- Institutionskennzeichen (IK) und eine
- Kopie der Genehmigung, die Sie von der zuständigen Ordnungsbehörde erhalten (haben).
Anbieter haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen zu werden:
Bei der Wahl Ihres Ansprechpartners ist der Ort Ihres Betriebssitzes maßgeblich. Die Krankenkassenverbände in Schleswig-Holstein haben die Zuständigkeiten für die Kreise und kreisfreien Städte untereinander aufgeteilt.
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die Federführung für die Städte Flensburg und Neumünster sowie für die Kreise Nordfriesland, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg und Stormarn. Ansprechpartnerin in der vdek-Landesvertretung ist Nora Schneider.
Referentin Ambulante Versorgung
Wall 55
24103 Kiel
Tel.: 04 31 / 97 44 1 - 18
Fax: 04 31 / 97 44 1 - 23
Web: https://www.vdek.com
Die AOK NordWest ist zuständig für die Landeshauptstadt Kiel und für die Kreise Dithmarschen, Pinneberg, Schleswig-Flensburg und Segeberg.
Der BKK Landesverband Nordwest ist zuständig für die Hansestadt Lübeck und für den Kreis Herzogtum Lauenburg.
Die IKK Nord ist zuständig für den Kreis Ostholstein.
In jedem Fall benötigen Sie zum Abschluss eines Vertrages ein