Frühförderung

In der Entwicklung der Kinder gibt es für alles „Normwerte“. Sie geben an, in welchem Alter die meisten Kinder laufen und sprechen lernen oder von sich aus Kontakt zu anderen Kindern aufnehmen. Abweichungen sind dennoch nicht ungewöhnlich. Liegt hinter einer verzögerten Entwicklung eine Störung, muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit gezielter Behandlung und Förderung begonnen werden. Das übernimmt die sogenannte Frühförderung. Sie richtet sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt. Die Frühförderung soll dafür sorgen, dass ein Rückstand in der Entwicklung aufgeholt wird, Behinderungen verhindert oder gemildert werden. Die Eltern werden eng mit einbezogen.

Frühförderung erfolgt fachübergreifend. Das bedeutet, Kinder erhalten sowohl medizinisch-therapeutische als auch heilpädagogische Leistungen. Das können Krankengymnastik, Logopädie, Sprachtherapie oder etwa psychomotorische Entwicklungsförderung sein. Leistungen der Frühförderung werden im Allgemeinen von Frühförderstellen und von sozialpädiatrischen Zentren erbracht.

Illustration: Fröhliche Kinder

Adressverzeichnis Frühförder- und Beratungsstellen im Freistaat Sachsen

Eine Übersicht über die Frühförder- und Beratungsstellen finden Sie hier hier.

Grundlage für die Frühförderung ist eine umfangreiche Diagnostik, die als Basis für den zu erstellenden Förder- und Behandlungsplan dient. Der Plan muss vor Beginn zur Genehmigung eingereicht werden. Wird die Frühförderung bei einer Frühförderstelle erbracht, ist der örtliche Sozialhilfeträger zuständig. Erfolgt die Frühförderung in einem sozialpädiatrischen Zentrum, liegt die Zuständigkeit bei der Krankenkasse des Kindes.

In Sachsen bestehen knapp zehn sozialpädiatrische Zentren (z. B. in Aue, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Riesa) und über 50 Frühförder- und Beratungsstellen.