Früherkennung/Frühförderung

Kinderhände mit Malstiften

Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung

Manche Kinder entwickeln sich nicht so, wie es altersgemäß üblich ist. Manche Kinder sind krank oder behindert und brauchen eine besondere Förderung für ihre Entwicklung, um dennoch möglichst selbständig zu werden. Zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder besteht das komplexe Diagnostik- und Therapieangebot der Interdisziplinären Frühförderstellen oder Sozialpädiatrischen Zentren. Die Komplexleistung Frühförderung besteht aus ärztlichen, medizinisch-therapeutischen, psychologischen und heilpädagogischen sowie sozialpädagogischen Leistungen.

Mit dem Inkrafttreten der Neuregelungen des SGB IX, Teil I, durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) zum 01.01.2018 können nun auch nach Landesrecht zugelassene Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung durchführen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die beteiligten Träger und Leistungserbringer dazu verpflichtet, bis zum 31.07.2019 Landesrahmenvereinbarungen (u. a. zu den Anforderungen der Einrichtungen und deren Leistungserbringung) abzuschließen. Die Vereinbarungen müssen die neue gesetzliche Vorgabe zur Kostenregelung beachten, nach der die Träger der Eingliederungshilfe (Träger der Jugend- und Sozialhilfe bis 2020) für Leistungen in Interdisziplinären Frühförderstellen (IFF) oder nach Landesrecht zugelassenen Einrichtungen mit vergleichbarem interdisziplinärem Förder-, Behandlungs- und Beratungsspektrum mit max. 65 % an den Kosten beteiligt werden.

Die Grundlagen und Rahmenbedingungen der Früherkennung und Frühförderung sind im § 46 SGB IX (bis 31.12.2017 § 30 SGB IX) und in der Frühförderungsverordnung – FrühV - festgelegt. Diese wurden ebenfalls mit dem BTHG angepasst. Neu sind insbesondere die in § 6a FrühV aufgeführten Inhalte der Komplexleistung Frühförderung, zu der u. a. auch das niederschwellige Beratungsangebot sowie Leistungen zur Sicherstellung der Interdisziplinarität zählen.