Pflege

Ältere Frau mit Gehhilfe

Die Soziale Pflegeversicherung steht vor großen finanziellen Herausforderungen. Ebenso ist die Gestaltung der Versorgung von Pflegebedürftigen eines der großen Zukunftsthemen. Daher ist es zu begrüßen, dass die Politik die drängenden Probleme mit Reformen anpackt. Diese gehen bislang aber noch nicht weit genug.

Eigenbeteiligung in der stationären Pflege in Hamburg in 2024 erneut gestiegen

Pflegebedürftige in Hamburger Pflegeheimen müssen im Vergleich zum Vorjahr erneut höhere monatliche Eigenanteile zahlen. Die Steigerung fällt aber geringer aus als im Vorjahreszeitraum, da die seit 2022 von den Pflegekassen gezahlten Zuschüsse auf den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) ab dem 1.1.2024 erhöht wurden. Im ersten Aufenthaltsjahr müssen Pflegebedürftige in Hamburger Heimen im Schnitt 2.385 Euro monatlich zahlen. Das sind 89 Euro mehr als im Vorjahr, ein Plus von rund 4 Prozent (1.1.2023: 2.296 Euro).

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Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege am 1. Januar 2024 in Hamburg

Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen

Hamburg
1. Januar 2024

Bundestagsbeschluss zur Pflegereform - keine langfristige Lösung

Der Bundestag hat Ende Mai 2023 eine Pflegereform beschlossen (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz, PUEG). Nach Ansicht des vdek bietet das Gesetz keine Perspektive für eine langfristige Lösung. Unter anderem werden die Zuschläge zur Verminderung der Eigenanteile in Pflegeheimen zu gering sein, um die allgemeine Kostensteigerung wettzumachen. Die Lösung des Kernproblems, nämlich eine grundlegende Finanzierungsreform der sozialen Pflegeversicherung, wird weiter vertagt. Weitere Details zur Position des vdek finden Sie in dieser Pressemitteilung.

Hier eine Auswahl wichtiger Elemente der Pflegereform im Überblick:

Pflegeheim

Für den Pflege-Eigenanteil im Heim werden die von der Pflegeversicherung gezahlten Zuschläge erhöht: Den Eigenanteil für die reine Pflege soll das im ersten Jahr in der Einrichtung um 15 statt bisher um 5 Prozent drücken, im zweiten Jahr um 30 statt bislang 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent - und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung ur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.

Pflege zu Hause

Die Pflegesachleistungen - das Budget für die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten und das Pflegegeld für pflegende Angehörige - steigen zum 1. Januar 2024 um jeweils fünf Prozent. Für die einzelnen Pflegegrade heißt das:

  • Pflegegrad 2: Sachleistung 761 Euro, Pflegegeld 332 Euro
  • Pflegegrad 3: Sachleistung 1.432 Euro, Pflegegeld 573 Euro
  • Pflegegrad 4: Sachleistung 1.778 Euro, Pflegegeld 765 Euro
  • Pflegegrad 5: Sachleistung 2200 Euro, Pflegegeld 947 Euro

Entlastungsbudget für Auszeit von Angehörigen

Mit dem Entlastungsbudget können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege flexibel miteinander kombinieren und die Leistungen im Umfang von 3539 Euro pro Jahr nutzen.

So soll es für Angehörige leichter werden, eine Auszeit zu nehmen, während die Pflege der Patientinnen und Patienten dennoch sichergestellt ist. Für Eltern pflegebedürftiger Kinder steht das Budget ab 1. Januar 2024 zur Verfügung, zunächst mit einer Obergrenze von 3386 Euro. Vom 1. Juli 2025 gibt die Regelung für alle übrigen Anspruchsberechtigten. Dann wird auch das Budget für Familien von pflegebedürftigen Kindern auf 3539 Euro angehoben.

Entwicklung der Zahl der Pflegedürftigen

In Hamburg gibt es immer mehr pflegebedürftige Menschen, aber ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung wächst viel langsamer als in anderen Bundesländern. Im Zeitraum von 2001 bis 2021 hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen mehr als verdoppelt.

 

Die Grafik zeigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Hamburg von 2001 bis 2021

Pflegebedürftige

Hamburg
2001 - 2021

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Pflegereform

Wichtig: Pflegebedürftige müssen künftig auch von den Investitionskosten entlastet werden. » Lesen

Weiterer Schritt zu Tariflöhnen umgesetzt

Pflegeeinrichtungen haben drei Möglichkeiten:

  • sie können selbst einen Tarifvertrag abschließen
  • sie können ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags entlohnen
  • sie können mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region bezahlen
In 2022 mussten die Pflegeeinrichtungen den Landesverbänden der Pflegekassen melden, für welche dieser Möglichkeiten sie sich entscheiden. Für Meldungen, die nach dem Stichtag eingegangen waren, hatte es ein pragmatisches Verfahren geben. Damit war den Einrichtungen genügend Zeit eingeräumt worden, die neuen Regelungen umzusetzen.  
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Ganzheitliche Gesundheitsförderung: Angebot für Pflegende

Mitarbeitende in den Pflegeberufen sind beruflich stark gefordert, auch nach der Corona-Pandemie. Mit dem Gesundheitsförderungs-Angebot MEHRWERT: PFLEGE unterstützen die Ersatzkassen Pflegende dabei, den Arbeitsalltag zu bewältigen und dabei selbst gesund zu bleiben. » Lesen

100 Tage "Kleine Pflegereform": Wie hat sich die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen verändert?

Damit Pflegebedürftige bei den Kosten für die Pflege im Heim entlastet werden, hat der Gesetzgeber eine „Kostenbremse“ in Form eines Zuschlags geschaffen. Diese Maßnahme war Teil der sogenannten „Kleinen Pflegereform“, die zum Jahresbeginn eingeführt wurde. Der Zuschlag, der nach Verweildauer gestaffelt ist, beträgt zwischen fünf und 70 Prozent des zu zahlenden Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

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Eckpunkte zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung

Eckpunkte zur Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung

Beschlossen von der vdek-Mitgliederversammlung am 04.12.2020

Gesundheitspolitische Positionen

Gesundheitspolitische Positionen der Ersatzkassen in Hamburg

Beschlossen vom Landesausschuss der Ersatzkassen am 02.04.2020