Pflegereform

Pflegebedürftige auch von Investitionskosten entlasten

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Nicht zuletzt die Corona-Krise hat gezeigt, dass die Langzeitpflege finanziell auf eine stabilere Basis gestellt werden muss. Die Belastungen sind für immer mehr Bewohnenende von Pflegeeinrichtungen und ihre Angehörigen kaum noch zu stemmen. Die Zuzahlungen die, die Pflegebedürftigen selbst tragen müssen, setzen sich zusammen aus Kosten für Pflege, Investitionskosten sowie Unterkunft und Verpflegung. 

Die Ersatzkassen fordern seit vielen Jahren eine finanzielle Entlastung der Betroffenen, auch in Hamburg. Für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monaten im Pflegeheim versorgt werden, stiegen die Kosten im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Januar 2023 auf durchschnittlich 2.296 Euro im Monat. Das sind 168 Euro mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Wer länger als zwölf Monate im Heim verbrachte, musste im Schnitt 2.108 Euro im Monat zuzahlen (ein Plus von 138 Euro im Vorjahresvergleich). Bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Jahren mussten die Pflegebedürftigen 1.919 Euro monatlich aufbringen (ein Plus von 107 Euro). Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlten 1.684 Euro im Monat (plus 70 Euro).

Bundesland in der Pflicht

Aktuelle Reformpläne greifen noch zu kurz. Die Länder sollten die Investitionskosten komplett tragen, nicht nur einen geringen Anteil. Für Investitionen zahlen die Hamburgerinnen und Hamburger im Durchschnitt 567 Euro, wenn sie in einem Pflegeheim in der Hansestadt leben. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 472 Euro.