Soziotherapie

Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sind häufig nicht in der Lage Leistungen, auf die sie Anspruch haben, selbständig abzurufen. Die Soziotherapie soll ihnen die Inanspruchnahme ärztlicher oder psychotherapeutischer sowie ärztlich oder psychotherapeutisch verordneter Leistungen ermöglichen, bzw. diese dabei unterstützen. Soziotherapie kann verordnet werden, wenn dadurch Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist.

Um Leistungen nach Paragraf 132b SGB V mit den Krankenkassen abrechnen zu können, wird eine Zulassung benötigt.

Die Zulassungsvoraussetzungen für Soziotherapieeinrichtungen und die Qualitätsvoraussetzungen für die Leistungserbringung sind in den beigefügten Unterlagen zu finden: