Sozialwahl 2011

"Wählen, weil Rente und Gesundheit für mich wichtige Zukunftsthemen sind."

Bei rund 48 Mio. gesetzlich Versicherten sind dieser Tage die Unterlagen für die Sozialwahl 2011 im Briefkasten gelandet. Die Sozialwahl ist eine reine Briefwahl; Wahlurnen sind die über 100.000 Postbriefkästen. Mit ihrer Stimme können die Wähler den Kurs der gesetzlichen Krankenversicherung für die kommenden sechs Jahre mitbestimmen. Deshalb sollte jeder von seinem Wahlrecht auch Gebrauch machen. „Am besten sollte jeder die Wahlunterlagen gleich ausfüllen, sobald er sie erhalten hat und in den nächsten Briefkasten einwerfen“, so Frank Winkler vom Verband der Ersatzkassen.

„Sozialwahl bedeutet Mitbestimmung in der gesetzlichen Krankenversicherung, sie ist damit ein Baustein unserer demokratischen Gesellschaft. Von dem Wahlrecht sollten die Mitglieder der Ersatzkassen Gebrauch machen, wenn sie bis zum 1. Juni 2011 zur Wahl ihrer Vertreter in den Verwaltungsrat ihrer Ersatzkasse aufgefordert werden. Vieles von dem, was die Versichertenvertreter in der Selbstverwaltung machen, läuft geräuschlos, ist aber dennoch gelebte Interessenvertretung. So engagieren sie sich als Versichertenberater vor Ort, überprüfen die Entscheidungen in den Widerspruchsausschüssen oder entscheiden über viele Satzungsleistungen der Ersatzkassen. Sie beteiligen sich auch aktiv am politischen Diskurs, zum Beispiel zur Reform der Pflegeversicherung. Ohne die Selbstverwaltung werden Entscheidungen über Fusionen und Haushalt nicht getroffen. Ihre Legitimation erhält die Selbstverwaltung von den Mitgliedern selbst. Zu dieser Form der Beteiligung gibt es keine Alternative. Selbstverwaltung ist der Mittelweg zwischen zentralistischen Systemen, zum Beispiel wie in Großbritannien, und rein marktwirtschaftlichen Systemen, wie wir sie etwa aus den USA kennen. Beim deutschen Modell setzt der Staat den Rahmen, die Selbstverwaltung füllt ihn aus. Über das „Wie“ oder das „Wie viel“ müssen wir immer wieder diskutieren. Das ist urdemokratisch.“

Zur Briefwahl aufgerufen sind etwa 30 Mio. Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung sowie 18 Mio. Mitglieder der Ersatzkassen Barmer GEK, TK, DAK, KKH-Allianz und hkk. Erhalten Versicherte sowohl von der Deutschen Rentenversicherung Bund als auch von ihrer Ersatzkasse Wahlunterlagen, so sind sie bei beiden Versichertenträgern wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind alle, die am 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben und Beiträge zahlen.

Bis zum 1. Juni 2011 sollen die ausgefüllten Stimmzettel zurückgeschickt werden. Das Porto übernehmen die Versicherungsträger. Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl in der Bundesrepublik nach der Bundestagswahl und der Wahl zum Europäischen Parlament. Sie wird alle sechs Jahre durchgeführt.  

„Bei einer Wahl sind Transparenz und fundierte Informationen wichtig“, so Frank Winkler vom Verband der Ersatzkassen. „Interessante wie auch aufschlussreiche Informationen finden Sie unter www.sozialwahl.de .

Auf ihren eigenen Homepages informieren selbstverständlich auch die Ersatzkassen über die Sozialwahl und die Selbstverwaltung in ihren Unternehmen: www.barmer-gek.de , www.tk.de , www.dak.de, www.kkh-allianz.de , www.hkk.de , www.vdek.com .“




Ihr Ansprechpartner:
Frank Winkler
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Landesvertretung Baden-Württemberg
Frank Winkler
Tel.: 07 11 / 2 39 54 - 19
E-Mail: frank.winkler@vdek.com