Pflege Brandenburg
In Brandenburg steht ein vielfältiges Hilfeangebot zur Verfügung. Rund 815 ambulante Pflegedienste versorgen die Versicherten in ihrer Häuslichkeit. Für die Betreuung am Tage, wenn zum Beispiel die Angehörigen berufstätig sind oder entlastet werden sollen, stehen mehr als 330 sogenannte "Tagespflegen" zur Verfügung. Dieses teilstationäre Angebot flankiert die ambulante Pflege zu Hause.
Zusätzlich zur ambulanten Pflege bieten etwa 795 ambulante Pflegedienste auch Leistungen der häuslichen Krankenpflege an und für die Haushaltshilfe stehen in Brandenburg rund 750 Dienste zur Verfügung.
In Brandenburg stehen mehrere eigenständige "Kurzzeitpflegen" und ca. 210 sogenannte „eingestreute Kurzzeitpflegeplätze“ in vollstationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung. Diese stellen die Pflege für die Dauer von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr sicher, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt wenn eine Verlegung direkt nach Hause noch nicht möglich ist oder als Entlastungsangebot für pflegende Angehörige. Ergänzend zur Kurzzeitpflege kann der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege verwendet werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden.
Reichen die ambulanten oder teilstationären Angebote auf Grund der Schwere der Pflegebedürftigkeit nicht (mehr) aus, besteht das Angebot der vollstationären Pflege. In diesem Fall wird neben der Pflege auch Unterkunft und Verpflegung gestellt. Diese "Rund-um-die-Uhr"-Versorgung übernehmen ca. 330 Einrichtungen unterschiedlichster Größe und pflegefachlicher Ausrichtung.
Menschen mit schweren unheilbaren Erkrankungen bedürfen einer palliativen Versorgung, bei der nicht mehr die Heilung und Lebensverlängerung im Vordergrund steht, sondern der bestmögliche Erhalt der Lebensqualität, Nähe, Zuwendung und die Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen.
In Brandenburg unterstützen ca. 25 ambulante Hospizdienste Menschen, die an einer lebensverkürzenden Erkrankung leiden.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein ergänzendes Angebot zur bisherigen Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte und Pflegedienste. Sie wird durch den Klinikarzt oder von niedergelassenen Ärzten verordnet und von qualifizierten Ärzten mit Ihren Palliativ-Care-Teams (PCT) geleistet.
Ist eine ambulante Sterbebegleitung nicht möglich, stehen für eine stationäre Hospizversorgung knapp 165 vollstationäre Plätze und 4 teilstationäre Plätze für Erwachsene zur Verfügung. Im Weiteren stehen 12 Plätze für die hospizliche Versorgung von Kindern zur Verfügung.
Angebote zur Unterstützung im Alltag unterstützen Pflegebedürftige darin, ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig bewältigen zu können, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und Pflegepersonen zu entlasten. Nahezu 360 Leistungserbringer tragen dazu bei, dem Pflegebedürftigen so lange wie möglich den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.
Die Soziotherapie stellt eine wohnortnahe Hilfeleistung dar, die medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen. Betroffene Menschen werden dabei unterstützt in besonderen Problembereichen wie z. B. Kontaktstörungen, dem Verlust sozialer Bezüge, der reduzierten Fähigkeit, den Lebensalltag eigenständig zu bewältigen sowie die Einschränkung der Erwerbsfähigkeit anzunehmen. Vier Vertragspartner verfolgen das Ziel, die Ressourcen des Patienten zu aktivieren und ihn zur Selbsthilfe anzuregen, d. h. ihn in möglichst kurzer Zeit zu befähigen, von fremder Hilfe unabhängig zu werden. Dabei sollen Klinikaufenthalte vermieden bzw. verkürzt werden.
In 19 Pflegestützpunkten und zahlreichen Außenstellen erhalten Rat- und Hilfesuchende kostenlose, umfassende sowie unabhängige Informationen und Hilfen aus einer Hand rund um das komplexe Thema Pflege. Pflegebedürftigen und von Pflegebedürftigkeit bedrohten Personen jeden Alters wird eine Wohn-, Lebens- und Betreuungsform angeboten, die ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht. Im Pflegestützpunkt werden die Beratungs- und Vernetzungsaufgaben der Leistungsträger nach SGB V, SGB XI und SGB XII zusammengeführt.
Beratungsstellen: Die Mehrzahl der in der Häuslichkeit versorgten Pflegebedürftigen bezieht Geldleistungen. Zur Sicherstellung einer angemessenen und sachgerechten Pflege bzw. Betreuung dieser Pflegebedürftigen ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch durch ambulante Pflegedienste oder fachkompetente zugelassene Beratungsstellen gesetzlich verpflichtend.
Die Zulassung von Beratungsstellen gemäß § 37 Abs. 3 Satz 7 SGB XI erfolgt für die Landesverbände der Pflegekassen in Brandenburg durch die AOK Nordost.
Im Land Brandenburg liegt der Vergütungssatz für Beratungsstellen im Jahr 2021 zwischen 36,14 bis 47,98 Euro.