Die Koalitionäre von SPD und CDU haben sich bei der Finanzierung von Gesundheit und Pflege geeinigt: Der allgemeine, von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierte Beitragssatz wird bei 14,6 Prozent festgesetzt. Die gesetzlichen Krankenkassen werden den jeweils kassenindividuellen Zusatzbeitrag zukünftig als prozentualen Satz vom Einkommen und nicht mehr als pauschalen Zusatzbeitrag erheben.
„Damit können die Krankenkassen nun wieder eigenständig über die Höhe des Beitragssatzes entscheiden und haben auch bei der Gestaltung der medizinischen Versorgung entsprechend mehr Spielraum. Auch der bürokratische Aufwand wird deutlich reduziert, da die Prüfung des Sozialausgleichs wegen finanzieller Überforderung einzelner Versicherter entfällt.“, begrüßt Karl. L. Nagel, Leiter der vdek-Landesvertretung Bremen den Kompromiss.
Allerdings sei die geplante gesetzliche Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags auf dauerhaft 7,3 Prozent kritisch zu sehen, da die Versicherten durch diese Regelung zukünftige Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen allein schultern müssten.
Im Bereich der Pflege ist bis spätestens Januar 2015 eine Beitragssatzerhöhung um 0,3 Prozentpunkte geplant. Diese soll zur Leistungsverbesserung, insbesondere bei der Betreuung der Pflegebedürftigen und zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet werden, der zukünftige Beitragssteigerungen abmildern soll.
Auch die Maßnahmen in der Pflege werden vom Verband der Ersatzkassen positiv gesehen. „Eine Beitragssatzerhöhung zur Finanzierung notwendiger Leistungen für Demenzkranke, zur Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und für kurzfristige Leistungsverbesserungen ist vertretbar, um die Versorgung der Pflegebedürftigen endlich zu verbessern. In dem Zuge sollte nun auch der Pflege-Bahr wieder abgeschafft werden. Er hat sich nicht bewährt.“, so die Vorstandsvorsitzende in Berlin, Ulrike Elsner.
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und
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Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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