Verband der Ersatzkassen:

Konjunkturprogramm wirkungslos - Zusatzbeiträge vermeiden

Hamburg auf der Verliererseite

„Durch das Konjunkturprogramm der Bundesregierung wird das zentrale Problem der Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds nicht gelöst. Deshalb werden auch die drohenden Zusatzbeiträge für die Versicherten nicht vermieden“, betonte Günter Ploß, Leiter der Landesvertretung des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek) jetzt in Hamburg vor Journalisten.

Konjunkturprogramm wirkungslos - Zusatzbeiträge drohen

Da in der gesetzlichen Krankenversicherung in 2009 nach wie vor etwa drei Milliarden Euro fehlten, sei davon auszugehen, dass Kassen bereits Mitte des Jahres Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. Die Entlastung durch die Beitragssatzabsenkung werde dann durch den Zusatzbeitrag wieder aufgehoben. Ploß: „Im schlechtesten Fall müssen die Versicherten sogar noch draufzahlen! Denn durch die Beitragssatzabsenkung ab dem 1.7.2009 werden die Versicherten 2009 je nach Einkommen maximal nur um bis zu elf Euro im Monat entlastet. Wenn im Gegenzug Zusatzbeiträge von beispielsweise acht bis maximal 36 Euro erhoben werden müssten, wird im Endeffekt von der Beitragsentlastung nicht viel oder sogar gar nichts im Geldbeutel der Versicherten zu spüren sein.“

Ploß ergänzte: „Wenn ab 2011 die Finanzspritze des Konjunkturprogramms wieder entfallen sollte, dann fehlen den Kassen plötzlich sechs Milliarden Euro, die erst dann zu einer Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes führen, wenn die Schwelle der 95-Prozent-Finanzierung zwei Jahre hintereinander unterschritten ist. Wenn nicht, kommen weitere Zusatzbeiträge auf die Versicherten zu! Die Versicherten hätten dann von der Maßnahme nichts gehabt, entlastet wären ganz allein die Arbeitgeber, deren Beitragsanteil zumindest für mehrere Jahre zurückgegangen wäre!“

Auch unter konjunkturpolitischer Sicht müsse es daher das oberste Ziel der Bundesregierung sein, dafür zu sorgen, dass keine Zusatzbeiträge notwendig werden, so Ploß. Dies habe die Bundesregierung versäumt. Die Versicherten seien ohnehin durch den Sonderbeitrag von 0,9 Beitragssatzpunkten mehr als die Arbeitgeber belastet. Die paritätische Finanzierung dürfe nicht weiter ausgehöhlt werden.

Aus „a“ wurde „e“

Die Ersatzkassen hätten sich aber auf den Fonds und den einheitlichen Beitragssatz eingestellt und u. a. durch Straffung von Aufgaben Synergieeffekte erzielt. Ploß: „Am deutlichsten sichtbar wird das an unserem Verband, der zum 1.1.2009 einer erheblichen Modifizierung unterworfen wurde.“ Der Hamburger Verbandschef stellte dar, dass die Politik die Verbände abschaffen wollte, die Ersatzkassen wollen ihren Verband aber behalten. Sie haben die Aufgaben neu definiert, der Arbeiter- Ersatzkassenverband (AEV) hat sich aufgelöst, und der Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) hat sich umbenannt: Aus „a“ wurde „e“, aus dem VdAK der vdek, aus einem Verband mit traditionellem Namen wurde ein modernes Dienstleistungsunternehmen. Und dazu wurde auch gleich ein komplett neues Design geschaffen.

Mehr als 50 Prozent der Hamburg Kassenmitglieder in einer Ersatzkasse

Der Erfolg gebe den Ersatzkassen recht, erläuterte Ploß. Nach der so genannten KM6-Statistik, die jedes Jahr im Sommer erscheint, hatten die Ersatzkassen am 1.7.2008 mit 506800 Mitgliedern einen Anteil von 48,31 Prozent aller gesetzlich versicherten Kassenmitglieder (AOK 19,85, BKK 24,7, IKK 5,86 Prozent). Inzwischen hat sich die TK durch Fusion vergrößert, so dass der Mitgliederanteil der Ersatzkassen in Hamburg bei über 50 Prozent liegen dürfte.

Teure Wahlgeschenke

Die neuen geplanten gesetzlichen Rahmenbedingungen im Krankenhausbereich  werden die Krankenkassen 2009 erheblich belasten. Von der Bundesregierung sind bundesweit 3,5 Milliarden Euro finanzieller Verbesserungen für die Krankenhäuser zugesagt worden (die Berechnungen der Krankenkassen gehen von 4,1 Milliarden Euro aus). Dazu zählen auch insgesamt 17000 zusätzliche Pflegestellen, von den Kostenträgern mit insgesamt 90 Prozent zu finanzieren.

Wahlen in Hamburg und in Berlin

Der Leiter der vdek-Landesvertretung erinnerte in der Pressekonferenz daran, dass die Ersatzkassen die Wahlen in Hamburg kritisch begleitet und den Politikern auf den Zahn gefühlt haben. Vor der Wahl am 24.2.2008 veranstaltete die Landesvertretung ein Treffen mit den Gesundheitsexperten der Fraktionen zum Meinungsaustausch, um den Politikern die Ersatzkassenpositionen zu vermitteln. Nach den Wahlen hat die Landesvertretung den Kontakt mit den neuen Politikern vertieft, um die Position der Ersatzkassen zu sozial- und gesundheitspolitischen Themen erneut darzustellen.

Ähnlich engagiert werde man auch die Wahlen auf Bundesebene im September begleiten, so Ploß. Vor allem wolle man immer wieder prüfen, welche Auswirkungen die Bundespolitik auf die Gesundheitsversorgung in der Hansestadt hat und vor Fehlentwicklungen warnen.

Ambulante Versorgung

Die Bundesregierung verfolgt ehrgeizige Ziele mit der Reform der ärztlichen Honorierung:

  • Schaffung einer Gebührenordnung mit festen Preisen
  • Übertragung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen und damit die Abschaffung der Budgetierung in der bisherigen Form
  • Größere Verteilungsgerechtigkeit zwischen den verschiedenen Arztgruppen
  • Gleichbehandlung der gesetzlichen Krankenkassen bei der Finanzierung der ärztlichen Leistungen

Konvergenz und Orientierung an der Morbidität

Die Vergütungen für die ärztliche Behandlung werden sich stärker an der Entwicklung der Morbidität der Bevölkerung orientieren. Außerdem werden die bisher regional je nach Kasse unterschiedlichen Vergütungen für die gleichen Leistungen beseitigt. Das kommt den Ersatzkassen entgegen, die bisher mehr für die gleiche Leistung zahlten. Dies ist nur konsequent, denn schließlich erhält jede Kasse für einen „gleich“ kranken Versicherten den gleichen Betrag aus dem Gesundheitsfonds, eine Angleichung, die der Gesetzgeber im Zahnarztbereich versäumt hat. Das ist ein gravierender Systemfehler, der die zukünftigen Verhandlungen mit der Zahnärzteschaft auch in Hamburg sehr erschweren wird.

Pro Versicherten wurde 2007 bundesweit für die ärztliche Vergütung ein Betrag von 391 Euro jährlich ausgegeben, in Hamburg waren es sogar 430 Euro je Versicherter. Gemäß Zusage der Bundesregierung beläuft sich die Steigerung der ärztlichen Vergütung bundesweit auf rund 2,7 Milliarden Euro. Dieser Wert ist mit etwa zehn Prozent die höchste Steigerung der ärztlichen Vergütung, die seit Bestehen der Selbstverwaltung jemals vereinbart wurde. Ursprünglich strebten die Ärzte eine Revolution an. Um sieben Milliarden Euro sollte gemäß ihrer Forderung die Vergütung ansteigen.

Hamburger Ärzte privilegiert

Die Vertragspartner der Landesebene haben das Schlichtungsergebnis in Hamburg umgesetzt. Die Hamburger Ärzte bleiben privilegiert. Künftig erhalten sie nach den Vereinbarungen 468 Euro pro Jahr für die Versorgung eines Versicherten als ärztliche Vergütung. Im Bundesdurchschnitt wird pro Versicherten nur eine Summe von 430 Euro zur Verfügung gestellt. Daneben werden in Hamburg noch Zuschläge im Bereich der Prävention, des ambulanten Operierens und der Schmerztherapie bezahlt.

Dieses Ergebnis ist nur ein erster großer Schritt auf dem Weg zur Einführung des neuen Honorarsystems. Im Jahre 2009 wird ein weiterer großer Schritt mit Wirkung 2010 folgen müssen. Dann wird erstmals die Unter- und Überversorgung regional zu berücksichtigen sein. Während selbst in Hamburg viel über Unterversorgung öffentlich diskutiert wurde, ist amtlicherseits für Hamburg festgestellt, dass in zehn von vierzehn Arztgruppen eine Überversorgung existiert (z. B. bei den Chirurgen, den fachärztlich tätigen Internisten oder den Radiologen) und in keiner Arztgruppe eine Unterversorgung.

Stationäre Versorgung

Die Krankenhausausgaben in Hamburg bleiben weiter das Sorgenkind Nummer eins der Krankenkassen. Dies liegt allerdings nicht nur u.a. am Preis, sondern auch an der demographischen Entwicklungen.

Landesbasisfallwert nähert sich dem Bundesdurchschnitt

Die Preisentwicklung des Landesbasisfallwertes (LBFW) konnte im Vergleich zum Bundesdurchschnitt 2008 weiter reduziert werden. 2005 hatte Hamburg noch den zweithöchsten LBFW mit einer Abweichung von 6,5 Prozent zum Bund. Die Abweichung lag 2008 nur noch bei 0,76 Prozent und somit im Mittelfeld im Ländervergleich.

Die LBFW-Verhandlungen 2009 konnten trotz der noch unklaren gesetzlichen Rahmenbedingungen nach dem neuen Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz (KHRG) für 2009 bereits abgeschlossen werden. Die Steigerungsrate liegt mit rund 1,0 Prozent in einer moderaten Höhe, bedenkt man, dass allein die Grundlohnsumme für 2009 1,41 Prozent beträgt.

Die Verhandlungen erfolgen 2009 in zwei Schritten. Zuerst wurden die Kriterien nach altem Recht verhandelt. Nach der Verabschiedung des KHRG werden die gesetzlichen Anpassungen im zweiten Verhandlungsschritt vereinbart. Das Konsensergebnis, mit dem Obergrenzenergebnis von 2.870 Euro beinhaltet einen akzeptablen Kompromiss für beide Vertragspartner.

§ 116 b SGB V bleibt ein großes Thema

Ein großes Thema stellte 2008 die umfangreiche Diskussion im Rahmen des Antragsverfahrens auf Zulassung einzelner Krankenhäuser zur Behandlung nach § 116b SGB V dar. Von Seiten der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) sind bisher 20 Letztentscheidungen auf Zulassung ambulanter Leistungserbringungen vorgenommen worden. Mindestens weitere 20 insbesondere der Onkologischen Versorgung, befinden sich in der Bearbeitung. Da es sich  dabei um zusätzliche Ausgaben für die Krankenkassen handelt, bedeutet dies für 2009 eine steigende Kostenbelastung und für die Krankenhäuser eine zusätzliche Einnahmequelle. Die Ersatzkassen setzen sich vehement dafür ein, dass die vorhandene ambulante Versorgungsstruktur berücksichtigt werden muss, um den Aufbau von Doppelstrukturen zu vermeiden.

Aber auch andere Krankenhausplanerische Entscheidungen wurden von der Behörde gemeinsam mit den Beteiligten getroffen. Die Hamburger Bevölkerung erhält einen Ausbau der Versorgung mit 32 neurologische Intensivbetten. Damit soll eine wohnortnahe Versorgung für diese schweren Krankenhausfälle angeboten und der Patiententransfer ins Hamburger Umland vermieden werden.

Psychiatrie

Das Versorgungsangebot für Patienten der Psychiatrie und der Psychosomatik soll in Hamburg deutlich erweitert werden, denn die Krankenkassenausgaben für psychiatrische Erkrankungen haben sich in den letzten Jahren deutlich erhöht, ein deutliches Indiz für das Ansteigen der Erkrankungen.

Bundesweit betrugen die Ausgaben für psychiatrische Erkrankungen 2007 1,515 Milliarden Euro. Das ist ein Anteil von 10,21 Prozent (Hamburg 9,12 Prozent) der Krankenhausbehandlung. Vor rund zehn Jahren betrug der Anteil noch etwa vier bis fünf Prozent. Die psychiatrischen Erkrankungen wie Schizophrenie, Depressionen, Sucht und Angstzustände gehören heute zu den teuersten Erkrankungen in Deutschland.

Insbesondere die Ersatzkassen übernehmen für ihre Versicherten eine aktive Rolle in der Patientensteuerung. Ziel ist neben der Kostensteuerung auch, aktiv auf die patientengerechte Versorgung einzuwirken, denn die Gesamtversorgung ist noch immer nicht optimal. Das Ineinandergreifen der ambulanten und stationären Behandlung ist verbesserungsbedürftig. Auch dies ist ein Grund für steigende Ausgaben, denn eine schlechte Betreuung des Patienten lässt die Wiederaufnahmerate ins Krankenhaus steigen.

Einige Ersatzkassen haben deshalb integrierte Versorgungsmodelle entwickelt, verbunden mit innovativen Vertragsformen. Das sektoren-übergreifende Versorgungsmodell des Universitätsklinikums Eppendorf (UKE) hat dabei mit dem Psychose-Modell eine interessante Vorreiterrolle übernommen und spiegelt in den ersten Ergebnissen bereits eine verbesserte Krankheitssymptomatik der Patienten wieder.

Der Ersatzkassenverband sieht gerade diese neuen Wege der Patientensteuerung als wichtige Möglichkeit an, die Versorgungs-situation in Hamburg zu optimieren. Der vdek wird dieses Thema aktiv mit allen Beteiligten länderübergreifend bewerten und Lösungsansätze für die Vertragsarbeit, Krankenhausplanung und des Fallmanagements erarbeiten.

Krankenhauskosten

Die neuen geplanten gesetzlichen Rahmenbedingungen werden die Kostenträger 2009 erheblich belasten.

Während die Krankenhausausgaben der vdek-Kassen 2008 in Hamburg um schätzungsweise rund drei Prozent stiegen, wird 2009 mit einer erheblich höheren Steigerungsraten von mindestens sieben Prozent gerechnet. Neben den Krankenhausbudgetsteigerungen belasten auch der Demographische Wandel und der medizinische Fortschritt die Krankenhausausgaben der Krankenkassen. Die Krankenhausfälle werden älter, sind multimorbide aufgrund von Nebenerkrankungen und werden somit teurer. Da die Krankenhäuser nach den gesetzlichen Möglichkeiten eine bessere Finanzierung von zusätzlichen Leistungen erhalten, wird eine Zunahme der Fallzahlen erwartet.

Die, wie oben erwähnt, von der Bundesregierung zugesagten finanziellen Verbesserungen für die Krankenhäuser belasten die Hamburger Krankenkassen mit rund 141,4 Millionen Euro. Das Förderprogramm zur Verbesserung der Situation des Pflegepersonals wird in Hamburg durch die Kostenträger mit einem Volumen von rund zehn Millionen Euro belasten.

Pflegeversicherung

Im ersten halben Jahr 2008 warf das zum 1.7.2008 in Kraft getretene Pflegeweiterentwicklungsgesetz seine Schatten voraus. Die Ersatzkassen haben das Gesetzgebungsverfahren dazu intensiv begleitet. Das zweite Halbjahr war durch die Umsetzung des Gesetzes gekennzeichnet. Genannt seien hier vor allem zwei neue Regelungen, die Intensivierung der Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und die Vorbereitungen zur Einrichtung von Pflegestützpunkten.

Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen

Die Pflegekassenverbände sind nicht nur für die Prüfaufträge an den MDK zuständig, die Hauptaufgabe im Zusammenhang mit Qualitätsprüfungen ist, die Ergebnisse zu bewerten und Konsequenzen zu ziehen, das heißt in ersten Linie, Auflagenbescheide zu erlassen und die folgenden Qualitätssicherungsmaßnahmen der Einrichtungen zu überwachen und zu begleiten. Mittelfristig  wird hieraus ein erheblicher Schub bezüglich der Pflegequalität erwartet, unterstützt dadurch, dass ein Verfahren zur Veröffentlichung von Qualitätsprüfungsergebnissen auf Bundesebene in Vorbereitung ist.

Der Rahmen für Pflegestützpunkte

Ganz anders zu bewerten ist die Verpflichtung der Kranken- und Pflege-kassen, Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung von Versicherten einzurichten. In den letzten Monaten haben Kranken- und Pflegekassen, Behörde und Bezirke unter der Federführung des vdek einen Landesrahmenvertrag zu Errichtung von Pflegestützpunkten in Hamburg verhandelt, der am 16. Januar 2009 unterschrieben werden konnte.

Pflegestützpunkte ans Netz

Die Vertragspartner der Pflegestützpunkte Kassen und Bezirke werden Anfang 2009 Stützpunktverträge verhandeln, um die konkrete Arbeitsteilung zu regeln, so dass im Laufe des ersten halben Jahres die Beratungsstellen den Versicherten zur Verfügung stehen. Die ersten acht Pflegestützpunkte werden jetzt in den Bezirken angesiedelt, aus Ersatzkassensicht bewusst nicht bei Leistungserbringern, aber auch nicht bei Pflegekassen, um eine Wettbewerbsneutralität zu gewährleisten. Besonderes Augenmerk der Ersatzkassen liegt bei einem schrittweisen Aufbau, um nicht am Bedarf vorbei zu planen. Die Ersatzkassen werden ihr umfangreiches Beratungs-Know-how, das daneben selbstverständlich weiter u. a. im bestehenden Geschäftsstellennetz zur Verfügung steht, kompetent einbringen. Kranken- und Pflegekassen werden mit zwei Stellen 2/3 des vereinbarten Personals jedes Pflegestützpunktes zur Verfügung stellen. Über einen eventuellen Ausbau wird bis Ende 2010 entschieden.

Einrichtungs- und Dienste- Gesetz

Die Landesregierung plant eine Nachfolgegesetz zum bundesweiten Heimgesetz, dass 2006 der Föderalisierung zum Opfer gefallen ist. Der vdek hat das vor dem Hintergrund der bis dahin bundesweit einheitlichen Regelungen für Bewohner von stationären Einrichtungen damals bedauert. Der vdek wird die Chance nutzen und im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in Hamburg Vorstellungen zu einem sinnvollen Ordnungsrecht für die Pflege einbringen. Das heißt aus Sicht des vdek, dass gesetzliche Anforderungen für alle Einrichtungen, auch Tagespflegen und ambulante Pflegedienste festzulegen sind.


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