Kodierungsfehler torpedieren Gesundheitsfonds

Kein Geld für Falschmeldungen von Ärzten

„Wenn Ärzte fehlerhaft kodieren, werden wir für die Korrektur dieser Falschmeldung keinen Cent bezahlen“, sagte Günter Ploß, Leiter des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Landesvertretung Hamburg.

Aus dem Gesundheitsfonds erhalten gesetzliche Krankenkassen für Versicherte mit einer oder mehreren von 80 definierten Krankheiten höhere Zuweisungen. Dafür muss aber bei dem chronisch Erkrankten die entsprechende Diagnose gestellt und gesichert sein. Wenn diese dann vom Arzt nicht oder falsch dokumentiert wird, kommt es zu weiteren Ungerechtigkeiten. „Mit der Gefahr der Falschkodierung zeigt sich eine neue Schwachstelle der Gesundheitsreform“, sagt Ploß.
Eine sorgfältige Diagnose und deren ebenso sorgfältige Dokumentation sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Stellt sich heraus, dass dies nicht der Fall ist, muss der Gesetzgeber möglichem Missbrauch einen Riegel vorschieben. Um Manipulationen vorzubeugen, wie etwa gezielten Falschdiagnosen oder fingierten Erkrankungen, sind einheitliche Kodierrichtlinien notwendig. Andernfalls sind dem Betrug Tür und Tor geöffnet.


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