Die Ersatzkassen haben im März 2009 wichtige Beschlüsse für die Versorgung ihrer PatientInnen gefasst. So werden die bis zum 31. März 2009 geltenden Übergangsregelungen zu HIV und Rheuma nunmehr in unbefristete Verträge überführt. Dies ist möglich geworden, nachdem der Spitzenverband Bund ergänzende notwendige Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) führt, um Anpassungen im EBM vorzunehmen.
Die ursprünglich auf der Bundesebene zwischen der KBV und dem (seinerzeitigen) VdAK/AEV bestehenden Onkologie- und Sozialpsychiatrievereinbarungen sind nunmehr in eine Vereinbarung zwischen dem vdek und der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg mit Wirkung zum 1.4.2009 überführt worden.
„Wir freuen uns, dass durch diese Verträge für unsere Versicherten die medizinisch erforderliche Versorgung sichergestellt ist“, so der Leiter der vdek-Landesvertretung Hamburg, Günter Ploß, in einem Fazit.
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