Für Hamburg hat die Schiedsstelle für 2010 einen neuen Landesbasisfallwert festgelegt. Der alte Landesbasisfallwert in Höhe von 2.929,70 Euro wird durch den Neuen in Höhe von 2.975 Euro ersetzt, was einer Steigerung von 1,62 Prozent inklusive der Anteile für Arbeitszeitverbesserung entspricht. Das gibt den Kliniken und den Krankenkassen Planungssicherheit. Das Budget der Hamburger Krankenhäuser beträgt 1,547 Milliarden Euro. Mit der Einigung auf den neuen Landesbasisfallwert liegen Hamburgs Krankenhäuser mit ihren Preisen weiter deutlich über dem Bundesdurchschnitt.
Die Schiedsstelle hat darüber hinaus einige Grundsatzentscheidungen getroffen. Dies hat für die Vertragsparteien den Vorteil, dass nun klare Grundlagen für die Verhandlungen für 2010 festgelegt wurden. Für die gesetzliche und die private Krankenversicherung ist die Einigung ein Erfolg der Selbstverwaltung. Trotz schwieriger Ausgangslage ist durch intensives Verhandeln ein akzeptables Ergebnis erreicht worden.
Der Landesbasisfallwert ist der Basispreis für die Berechnung der einzelnen Fallpauschalen. Er wird in jedem Bundesland zwischen der Landeskrankenhausgesellschaft und den Krankenkassen vereinbart. Die Höhe der Kosten für die Behandlung eines stationären Falles, die sogenannte Fallpauschale oder auch Diagnosis Related Group (DRG) errechnet sich aus dem Basisfallwert und dem Relativgewicht der jeweiligen Diagnose. Die errechnete Fallpauschale ist der Preis, den das Krankenhaus von der Krankenkasse vergütet bekommt.
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