15 Hospizdienste erhalten 612 000 Euro Förderung

Kassen unterstützen erstmals Dienst für Kinder und Jugendliche

Mit rund 612 000 Euro werden in diesem Jahr 15 ambulante Hospizdienste von den gesetzlichen Krankenkassen in Hamburg finanziell gefördert. Darunter ist erstmals auch ein Dienst für Kinder und Jugendliche. Die Fördersumme stieg insgesamt um rund 52 000 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Durch gesetzliche Regelungen ist eine Krankenkassenförderung der ambulanten Hospizdienste seit etwa neun Jahren möglich und wird konsequent umgesetzt. Die vor kurzem neu gefasste Rahmenvereinbarung sieht vor, dass der Sterbebegleitung von Kindern eine noch höhere Wertigkeit zukommt und die Kassen dafür ihre Zuschüsse noch einmal extra erhöhen.

Im Jahr 2010 haben die jetzt geförderten Hospizdienste mit 421 Ehrenamtlichen 457 sterbende Menschen zu Hause begleitet (2009: 460 Sterbebegleitungen von 419 Ehrenamtlichen). Schwer kranken Patienten und ihren Angehörigen konnte dadurch auch in der letzten Lebensphase die häusliche Geborgenheit erhalten werden.

In den vergangenen zehn Jahren wurde mit häuslicher Sterbebegleitung mehr als 3100 Menschen in der Hansestadt ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Lebensende ermöglicht.

Die Zahlen machen deutlich, dass die häusliche Sterbebegleitung weiter auf- und ausgebaut wird. Den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, die einen wichtigen Beitrag für eine humane Gesellschaft leisten, gilt unser Dank und unsere Anerkennung.

Die ehrenamtliche ambulante Hospizarbeit ist auch eine sinnvolle Unterstützung der bestehenden fünf stationären Hospize für Erwachsene in Hamburg mit insgesamt 75 Plätzen.

Zum Hintergrund

Seit 2002 werden ambulante Hospizdienste von den Krankenkassen gefördert. Finanziert werden unter anderem Schulungskosten und hauptamtliche Koordinatoren, die Ehrenamtliche gewinnen, schulen und begleiten. Seit Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung Mitte 2009 haben sich auch die Förderbestimmungen im Sozialgesetzbuch V verändert. Bei der Höhe des Finanzvolumens für die Förderung der häuslichen Sterbebegleitung handelt es sich seitdem nicht mehr um einen fixen Betrag, der für alle Dienste zur Verfügung steht, sondern um einen Betrag je einsatzbereitem Ehrenamtlichen und je geleisteter Sterbebegleitung. Diese Neuberechnung hat zu einer deutlichen Steigerung der Fördersummen geführt. Schon kurz nach der Neuregelung hat sich das maximal mögliche Fördervolumen von rund 592 000 Euro (2009) auf etwa 753 000 Euro (2010) erhöht.

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