Schwangere haben Anspruch auf erweiterte Ultraschall-Untersuchung

Ersatzkassen-Versicherte können neue Leistung mit Karte nutzen

Schwangere Versicherte der Hamburger Ersatzkassen können ab dem 1. August 2013 mit ihrer Versichertenkarte eine neue Leistung zur Vorsorge nutzen: die erweiterte Ultraschall-Untersuchung im zweiten Drittel der Schwangerschaft.

Ziel des neuen Screenings ist es, Risiken bei der schwangeren Frau und dem ungeborenen Kind festzustellen. So prüft der Gynäkologe dabei zum Beispiel die Lage der Plazenta und untersucht, ob sich das Kind altersgerecht entwickelt und ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt.

Die neue Ultraschall-Untersuchung ist Teil der am 1. Juli 2013 in Kraft getretenen Mutterschafts-Richtlinien. Die Richtlinien beinhalten den Anspruch der werdenden Mütter auf die neue Leistung. Die Art der Abrechnung ist dort jedoch noch nicht geregelt. Das hatte zur Folge, dass gesetzlich versicherte Frauen zunächst eine Rechnung vom Gynäkologen erhielten und diese dann zur Erstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen mussten.

Um die Vorsorge für die Schwangeren zu vereinfachen, haben die Ersatzkassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg nun eine Übergangsregelung geschlossen. Ab Beginn des kommenden Monats wird das erweiterte Ultraschallscreening direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.


 

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com