Die Krankenkassen und die Hamburgische Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2018 auf einen Finanzrahmen für Krankenhausbehandlungen geeinigt. Danach stellen die gesetzlichen Krankenkassen rund 2,2 Milliarden Euro für stationäre Behandlungen bereit. Das sind über 64,4 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Grundlage der Planungen ist der sogenannte Landesbasisfallwert, der in diesem Jahr 3.443,65 Euro beträgt.
Der Landesbasisfallwert ist eine zentrale Rechengröße, mit der die Vergütung von Krankenhausleistungen eines Bundeslandes bestimmt wird. Er dient der Berechnung einzelner Fallpauschalen, also jenem Betrag, der beispielsweise für einen Kaiserschnitt oder eine Herzoperation den Krankenkassen in Rechnung gestellt wird. Der überwiegende Teil der stationären Krankenhausleistungen wird nach diesem System bezahlt.
Der Landesbasisfallwert wird jedes Jahr von den Verbänden der gesetzlichen Krankenversicherung und der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft und neu verhandelt. Die Krankenhäuser in der Hansestadt versorgten 2017 weit über 500.000 Patienten
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Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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