2,2 Milliarden Euro für Hamburger Kliniken

Verbände der Krankenkassen und Hamburgische Krankenhausgesellschaft einigen sich auf Landesbasisfallwert

Die Krankenkassen und die Hamburgische Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2019 auf einen Finanzrahmen für Krankenhausbehandlungen geeinigt. Danach stellen die gesetzlichen Krankenkassen rund 2,2 Milliarden Euro für stationäre Behandlungen bereit. Das sind über 57,4 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Grundlage der Planungen ist der sogenannte Landesbasisfallwert, der in diesem Jahr 3.534,91 Euro beträgt.                                                                                  

Der Landesbasisfallwert ist eine zentrale Rechengröße, mit der die Vergütung von Krankenhausleistungen eines Bundeslandes bestimmt wird. Er dient der Berechnung einzelner Fallpauschalen, also jenem Betrag, der beispielsweise für einen Kaiserschnitt oder eine Herzoperation den Krankenkassen in Rechnung gestellt wird. Der überwiegende Teil der stationären Krankenhausleistungen wird nach diesem System bezahlt.

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com