Mehr Zeit für Pflegebedürftige und Entlastung für Pflegekräfte

Kassen zahlen in Hamburg rund 826.300 Euro für Digitalisierung in der Pflege

Die Digitalisierung birgt, klug eingesetzt, ein erhebliches Potential: Sie kann Pflegekräfte entlasten und ihnen mehr Zeit für die direkte Betreuung der Pflegebedürftigen ermöglichen. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht deshalb vor, dass die Pflegeversicherung Heime und ambulante Pflegedienste dabei finanziell unterstützt, digitale oder technische Ausrüstung anzuschaffen.

Seit Beginn der Antragsmöglichkeit im Mai 2019 haben die Hamburger Pflegekassen dafür mehr als 826.300 Euro an Pflegeheime und ambulante Pflegedienste gezahlt. Mehr als die Hälfte der Summe steuerten die Hamburger Ersatzkassen bei.

Software für Organisation von Dienstplänen

Die Einrichtungen haben mit der Förderung vor allem Software erworben, um beispielsweise Dienstpläne unkomplizierter zu organisieren, die Pflegedokumentation zu vereinfachen und die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten zu unterstützen.

Die Digitalisierung birgt, klug eingesetzt, ein erhebliches Potential: Sie kann Pflegekräfte entlasten und ihnen mehr Zeit für die direkte Betreuung der Pflegebedürftigen ermöglichen. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz sieht deshalb vor, dass die Pflegeversicherung Heime und ambulante Pflegedienste dabei finanziell unterstützt, digitale oder technische Ausrüstung anzuschaffen.

Seit Beginn der Antragsmöglichkeit im Mai 2019 haben die Hamburger Pflegekassen dafür mehr als 826.300 Euro an Pflegeheime und ambulante Pflegedienste gezahlt. Mehr als die Hälfte der Summe steuerten die Hamburger Ersatzkassen bei.

Die Einrichtungen haben mit der Förderung vor allem Software erworben, um beispielsweise Dienstpläne unkomplizierter zu organisieren, die Pflegedokumentation zu vereinfachen und die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten zu unterstützen.

Wertvolle Zeit für Pflege am Bett gewinnen

„Gute Pflege wird von Menschen gemacht. Und diese Menschen müssen ihren anspruchsvollen Beruf unter guten Bedingungen ausüben können. Die Digitalisierung hilft ihnen dabei, notwendige Tätigkeiten wie Organisation und Dokumentation schneller zu erledigen und damit  wertvolle Zeit für die Betreuung der Pflegebedürftigen zu gewinnen“, sagt Kathrin Herbst, Leiterin der Landesvertretung Hamburg des Verbands der Ersatzkassen.

Nach Maßgabe des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes erhalten Pflegeeinrichtungen für erworbene digitale oder technische Ausrüstung eine Förderung in Höhe von bis zu 40 Prozent ihrer verausgabten Mittel. Dieser Zuschuss ist auf 12.000 Euro begrenzt und kann auf mehrere Maßnahmen mit mehreren Anträgen aufgeteilt werden. Anträge auf Förderung können noch bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com