Die Krankenkassen und die Hamburgische Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2022 auf einen Finanzrahmen für Krankenhausbehandlungen geeinigt. In schwierigen Zeiten ist es beiden Seiten gelungen, rechtzeitig und mit Augenmaß eine Vereinbarung zu schließen. Danach beläuft sich der Durchschnittspreis für Klinikleistungen, der sogenannte Landesbasisfallwert, auf 3.830 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Für Investitionen in die Kliniken weiterhin der Stadtstaat zuständig
Der Landesbasisfallwert eines Bundeslands dient der Berechnung einzelner Fallpauschalen - also jenem Betrag, den ein Krankenhaus den Krankenkassen zum Beispiel für eine Herz-Operation in Rechnung stellt. Der überwiegende Teil der Klinikleistungen für Patientinnen und Patienten wird nach diesem System bezahlt. Der neue Landesbasisfallwert wird ab 1. Januar 2022 abgerechnet.
Die Milliarden aus dem Landesbasisfallwert sind zweckgebunden für die Vergütung der Krankenhausleistungen – für Investitionen in die Krankenhäuser ist weiterhin das Bundesland Hamburg zuständig.
Nach dem Landesbasisfallwert rechnen in Hamburg 31 Kliniken ab.
Kontakt
Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg
Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
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