Die Soziale Pflegeversicherung wird zum Jahreswechsel 30 Jahre alt. Im Bundesland Hamburg haben die Ausgaben für gesetzlich versicherte Pflegebedürftige erstmals die Milliarden-Grenze überschritten. Die Ausgaben beliefen sich nach den aktuellsten vorliegenden Daten im Jahr 2022 auf 1,1 Milliarden Euro (2021: 990 Millionen Euro). Das entspricht einem Anstieg um rund 13 Prozent im Vorjahresvergleich. Dies geht aus der gesundheitsökonomischen Gesamtrechnung der Länder hervor. Im Zehn-Jahres-Vergleich haben sich die Ausgaben für Pflegeversicherte im Bundesland fast verdreifacht (2012: 377 Millionen Euro).
Politische Lösungen für künftige Finanzierung dringend erforderlich
Die soziale Pflegeversicherung trat am 1. Januar 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung in Kraft. Alle gesetzlich Krankenversicherten sind automatisch dort versichert und profitieren im Pflegefall von deren Leistungen. Den Großteil der Ausgaben der Sozialen Pflegeversicherung bilden Leistungsausgaben oder Zuführungen zum gesetzlichen Pflegevorsorgefonds.
Die Unterstützung aus der Pflegeversicherung für vollstationäre Pflegeleistungen beträgt ab Anfang 2025 zwischen 805 und 2.096 Euro im Monat, je nachdem wie pflegebedürftig die Versicherten sind. Dazu kommen Zuschläge zum sogenannten Eigenanteil. Diese Zuschläge liegen zwischen 15 und 75 Prozent monatlich, je nach Bezugsdauer der Leistungen.
„Die soziale Pflegeversicherung ist eine großartige Erfindung. Sie ist Kitt für unsere Gesellschaft“, sagte die Leiterin der Landesvertretung Hamburg des Verbands der Ersatzkassen, Kathrin Herbst. „Die Versicherung hat dank umfangreicher Geld- und Sachleistungen erreicht, dass die finanziellen Risiken aufgrund von Pflegebedürftigkeit abgemildert werden. Damit dies trotz des Fachkräftemangels und einer erheblich zugespitzten Finanzlage so bleibt, braucht es jetzt dringend politische Lösungen!“
Sie weist darauf hin, dass auch in Hamburg die Eigenanteile, die von den Pflegebedürftigen im Heim aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, ständig steigen. Zuletzt zahlten Bewohnerinnen und Bewohner im Schnitt monatlich 2.857 Euro im ersten Aufenthaltsjahr. Ebenso müssen sich Versicherte, die ambulant gepflegt werden, mit Finanzierungsfragen auseinandersetzen: Sie können sich derzeit immer weniger Leistungen „einkaufen“, insbesondere wegen stark zunehmender Dienstleistungskosten.
Bundesländer müssen Investitionskosten komplett übernehmen
Die Politik ist angesichts des demografischen Wandels mehr denn je gefragt, das Risiko der Pflegebedürftigkeit solidarisch und generationenübergreifend sozial abzusichern, so Herbst weiter. Zu einer zukunftsfesten Finanzierung gehöre auch, dass die Bundesländer die Investitionskosten in der stationären Pflege übernehmen. „Allein die komplette Übernahme der Investitionskosten, wie gesetzlich vorgesehen, würde Heimbewohnerinnen und -bewohner in der Hansestadt aktuell im Schnitt um rund 570 Euro im Monat entlasten.“
In Hamburg sichern rund 160 stationäre Pflegeeinrichtungen und 400 ambulante Dienste die Versorgung.
Kontakt
Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg
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