Pflegebedürftige in Hamburger Pflegeheimen müssen im Vergleich zum Vorjahr erneut höhere Eigenanteile zahlen. Dies ergibt eine Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Juli 2026. So müssen Bewohnerinnen und Bewohner im ersten Aufenthaltsjahr in Pflegeeinrichtungen der Hansestadt im Schnitt 3.481 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen. Das sind 302 Euro mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Damit liegt Hamburg im Bundesländervergleich der Höhe der Eigenanteile an fünfter Stelle, leicht über dem Bundesdurchschnitt.
Die Kosten setzen sich zusammen aus dem sogenannten Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für die pflegerische Versorgung und die Ausbildungskosten der Pflegekräfte, den Investitionskosten für die Pflegeeinrichtung und den Kosten für Verpflegung und Unterkunft. Die Auswertung lässt einen kräftigen Zuwachs beim EEE erkennen. Dieser stieg im vergangenen Jahr um mehr als 15 Prozent – von 1.590 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr auf 1.835 Euro.
Staatliche Aufgaben nicht auf die Pflegebedürftigen abwälzen
„Die Finanzierung eines Heimplatzes darf die Pflegebedürftigen nicht überfordern“, sagt die Pressesprecherin der vdek-Landesvertretung Hamburg, Stefanie Kreiss. „Die Pflegekosten steigen jedoch kontinuierlich, besonders die Personalkosten. Bei einer Teilleistungsversicherung wie der sozialen Pflegeversicherung belastet das die Betroffenen direkt. Es ist eine richtige Entwicklung, dass die Pflegekräfte gut bezahlt werden. Doch es kann nicht sein, dass dies immer stärker zulasten der Pflegebedürftigen geht. Der Kostenanstieg muss abgebremst werden. Die geplante Pflegereform muss die Lasten fair verteilen und austarierte Eigenanteile erreichen.“
Auch für die weiteren Elemente der Eigenbeteiligung müssen die Pflegebedürftigen in Hamburger Pflegeeinrichtungen mehr zahlen. Das sind zum einen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung mit durchschnittlich 1.074 Euro pro Monat (1.7.2025: 1.019 Euro) und zum anderen die sogenannten Investitionskosten für den Bau oder die Instandhaltung von Gebäuden mit aktuell 572 Euro (1.7.2025: 570 Euro). Investitions- und Ausbildungskosten sind jedoch Aufgaben des Staates. Würde das Bundesland Hamburg die Investitionskosten und die Ausbildungskosten (aktuell 195 Euro) vollumfänglich übernehmen, könnten Pflegebedürftige um 767 Euro entlastet werden.
Die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) ) – die sich in die soziale Pflegeversicherung (SPV) und die private Pflegepflichtversicherung (PPV) unterteilen lässt – wurde vom Gesetzgeber als Teilabsicherung konzipiert. Sie soll dazu beitragen, die wegen einer Pflegebedürftigkeit entstehenden finanziellen Belastungen zu mildern. Ziel der Einführung war es, dass die überwiegende Zahl der Pflegebedürftigen nicht mehr auf Sozialhilfe angewiesen ist. Auch für Pflegebedürftige im Pflegeheim gilt, dass die Pflegekasse die Kosten nur bis zu einer bestimmten Höhe übernimmt. Den Rest müssen die Pflegebedürftigen aus eigener Tasche zahlen.
Grafische Übersicht zur Entwicklung der Eigenbeteiligung
Wie sich die Kosten für die Pflegeheimbewohnenden im Detail zusammensetzen, zeigen die beigefügten Grafiken. Die Staffelung nach Aufenthaltsjahren ergibt sich daraus, dass die Pflegekasse einen Zuschuss auf den EEE gewährt, der mit der Dauer des Aufenthalts im Heim steigt. Der Zuschuss beläuft sich im ersten Aufenthaltsjahr auf 15 Prozent, im zweiten Jahr 30, im dritten 50 und ab dem vierten Aufenthaltsjahr 75 Prozent des EEE.
Bei den ermittelten Zahlen handelt es sich um Durchschnittswerte, da sich die Kosten von Heim zu Heim unterscheiden. Innerhalb eines Heims sind die Kosten für alle Bewohnenden mit Pflegegrad 2 bis 5 gleich. (Für Menschen mit Pflegegrad 1 gibt es im Pflegeheim keine Kostenübernahme durch die Pflegekasse). Bei der Suche nach einem Heim können Pflegebedürftige über das vdek-Internetportal www.pflegelotse.de herausfinden, wie hoch der individuelle Anteil ist, den sie konkret selbst finanzieren müssen.
Weiterführende Informationen:
https://www.vdek.com/LVen/HAM/fokus/Pflege.html
Kontakt
Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg
Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com