Ausweitung der Kostenübernahme von Impfungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Krankenkassen in Hamburg weiten Unterstützung für einfach zugängliche Impfangebote aus

Die Hamburger Krankenkassen haben seit Jahresbeginn die Kostenübernahme für von der STIKO empfohlene Impfungen deutlich ausgeweitet. Dies gilt für gesetzlich Versicherte, deren Impfungen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Hamburg durchgeführt werden. Dadurch kann der ÖGD künftig umfassendere und zielgerichtetere Impfaktionen durchführen und die anfallenden Sachkosten mit den Krankenkassen abrechnen.

Gemeinsames Ziel: Impfraten in der Stadt weiter steigern

Gemeinsames Ziel der Krankenkassen und der Sozialbehörde ist es, die Impfraten in der Stadt weiter zu erhöhen. Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen in der Medizin. Sie schützen nicht nur die geimpfte Person vor ansteckenden Krankheiten, sondern tragen bei hohen Impfraten auch durch die entstehende Herdenimmunität dazu bei, die Ausbreitung von Erregern zu verhindern und diese langfristig auszurotten.

Die Krankenkassen und die Sozialbehörde arbeiten bereits seit vielen Jahren eng zusammen und ermöglichen es dadurch, dass sich alle gesetzlich versicherten Bürgerinnen und Bürger in den Gesundheitsämtern und im städtischen Impfzentrum impfen lassen können (Impfstellen: Wo kann ich mich impfen lassen? - hamburg.de).

Angebote können künftig noch umfassender gestaltet werden

Die nun angepasste und umfangreichere Vereinbarung mit den Krankenkassen ermöglicht es der Sozialbehörde zum einen, städtische Impfaktionen flexibel zu planen und diese selbst oder mithilfe nachgelagerter Stellen durchzuführen. Zum anderen können die Angebote künftig ausgeweitet und auch externe Anbieter für städtische Impfkampagnen eingebunden werden.

Der ÖGD finanziert sich größtenteils aus Bundes- und Landesmitteln und damit aus Steuergeldern, während sich die gesetzliche Krankenversicherung im Kern einkommensabhängig aus den Beiträgen der Mitglieder und der Arbeitgeber sowie durch einen jährlichen Bundeszuschuss finanziert.

Im Jahr 2025 haben die gesetzlichen Krankenkassen in Hamburg Kosten für Impfstoffe städtischer Impfangebote in Höhe von rund 680.000 Euro erstattet. Mit der neuen Vereinbarung wird der Umfang der Erstattungen weiter zunehmen.

Melanie Schlotzhauer, Senatorin für Gesundheit, Soziales und Integration: „Die gesetzlichen Krankenkassen und die Sozialbehörde erweitern ihre Impfvereinbarung. Dadurch kann der Öffentliche Gesundheitsdienst die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bei Impfungen noch gezielter unterstützen – und Patientinnen und Patienten profitieren von einem einfacheren Zugang zu Impfungen, auch weil mehr Impfstoffe für gesetzlich Versicherte übernommen werden.“

Kathrin Herbst, Leiterin der Landesvertretung Hamburg des Verbands der Ersatzkassen e. V., stellvertretend für die gesetzlichen Krankenkassen in Hamburg: „Städtische Impfangebote sind ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Sie sorgen dafür, dass Impflücken geschlossen werden können, besonders bei vulnerablen Gruppen, etwa Menschen in schwieriger sozialer Lage. Durch die neue Vereinbarung mit der Sozialbehörde möchten die gesetzlichen Krankenkassen ihren Beitrag dazu leisten, diese Angebote zu stärken und in den nächsten Jahren Schritt für Schritt auszubauen.“

 

 

Kontakt

Stefanie Kreiss
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hamburg

Tel.: 0 40 / 41 32 98 - 20
E-Mail: stefanie.kreiss@vdek.com