Schutzimpfungen
Impfungen bieten Schutz vor schweren Erkrankungen
Die Ersatzkassen übernehmen selbstverständlich die Kosten für die medizinisch sinnvollen Impfungen entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Sie informieren u.a. auf ihren Internet-Seiten zu empfohlenen Impfungen, Reiseimpfungen und Kostenerstattungen.
Die Ersatzkassen kommen für ihre Versicherten auch für Impfstoff-Kosten auf, wenn diese an Impfaktionen teilnehmen, die vom Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in der Hansestadt durchgeführt werden. Dies trägt dazu bei, insbesondere für Kinder und Jugendliche eine hohe Impfquote mit öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen zu gewährleisten und Impflücken zu schließen.
Impfempfehlungen werden in Deutschland von der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut ausgesprochen. Das Institut veröffentlicht u.a. sowohl Informationen zu Impfungen A- Z als auch einen Impfkalender. In Ergänzung dazu werden Impfungen von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder empfohlen.
Die vdek-Landesvertretung Hamburg verhandelt für ihre Mitgliedskassen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg die Impfhonorare für die Vertragsärztinnen und -ärzte im Bundesland.
Impf-Informationen des Bundeslands Hamburg
Auf dem Impfportal des Bundeslands Hamburg finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um das Impfen in der Hansestadt, beispielsweise eine Übersicht über alle Stellen, bei denen Versicherte Impfungen erhalten (z.B. Arztpraxen, Impfsprechstunden der einzelnen Bezirke, Institut für Impfmedizin).
Impfen am Arbeitsplatz
Versicherte der Ersatzkassen BARMER, KKH, hkk und HEK können alle gängigen Schutzimpfungen bei vielen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie arbeitsmedizinischen Diensten erhalten. Dies ist ein Beitrag zur Erhöhung der Impfquoten, denn bei vielen Menschen fehlen wichtige Auffrischungsimpfungen. » Lesen