Zahlungen

Corona-Schutzschirme: Ausgleichszahlungen für Anbieter in Hamburg

Coronavirus und Kosten

Die Ausbreitung des Corona-Virus hat das Gesundheitswesen enorm gefordert. Um in der Krise zusammenzustehen, hat die Bundesregierung umfassende Rettungsschirme aufgespannt. Die Ersatzkassen begrüßten die Regelungen und sind an ihrer Umsetzung beteiligt, auch in Hamburg. Wir informieren in einer Auswahl über die Umsetzung wichtiger gesetzlicher Maßnahmen in der Hansestadt und pragmatischer Regelungen, die die gemeinsame Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen beschlossen hat.

Krankenhäuser

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Krankenhäuser bundesweit, auch in Hamburg, erhielten ab März 2020 Freihaltepauschalen für bereitgehaltene Kapazitäten - zunächst für jedes Bett eine Pauschale von 560 Euro pro Tag. Von Mitte Juli 2020 an bis Ende September wurde die Pauschale stärker nach den tatsächlichen Kosten unterteilt, mit einer Spanne zwischen 260 und 760 Euro.

Im Bevölkerungsschutzgesetz III wurde die Freihaltepauschale wieder eingeführt, gekoppelt an die 7-Tage-Inzidenz (über 70), verfügbare Kapazität und Notfall-Versorgungsstufe (Stufe 2 und 3). Inzwischen sind die Pauschalen bis zum 19. März 2022 verlängert worden.

Die Pauschalen werden und wurden gewährt für Betten, die aufgrund der Pandemie nicht wie geplant belegt werden konnten/können. Zusätzlich wird ein Versorgungsaufschlag für Covid-Patientinnen und -Patienten sowie ein Mehrkostenzuschlag für Schutzausrüstung gewährt.

Kliniken bekamen außerdem einen Beitrag zur Refinanzierung in Höhe von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schufen. Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz wurde geregelt, dass Mindererlöse der Krankenhäuser aus 2020 in 2021 anteilig ausgeglichen wurden.

Zwischenbilanz: Bislang sind für Einnahmeausfälle und zusätzliche Intensivbetten rund 
595,42 Millionen Euro an Hamburger Krankenhäuser geflossen
(Stand: 15. Dezember 2022).

Pflege

Elderly person

Den zugelassenen Pflege-Einrichtungen werden infolge der Pandemie Mindereinnahmen und Mehraufwendungen von den Pflegekassen erstattet. Bisher haben die Pflegekassen in der Hansestadt dafür über 88 Millionen Euro aufgebracht (Stichtag: 28. Februar 2022).

Die Kosten für die Schutzausrüstung der ambulanten Pflegedienste werden zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung geteilt. Zusätzlich wurde die Qualitätsprüfung von Heimen befristet ausgesetzt.  

Die Ersatzkassen halten es für richtig, besonders die Gesundheit der Pflegebedürftigen zu schützen. Genauso gilt es, alle Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter der Pflege-Einrichtungen sowie des Medizinischen Dienstes Nord zu ergreifen. Mit dem zweiten Bevölkerungsschutzgesetz ist auch eine einmalige Pflegeprämie in der Altenpflege beschlossen worden. Die Pflegekassen in Hamburg haben die Auszahlung der Prämie bereits abgeschlossen. Die Sonderzahlung ist ein gutes Zeichen der Wertschätzung für die in der Pflege tätigen Menschen. Wichtiger als diese Einmalprämie sind aber Maßnahmen, die dafür sorgen, dass in der Branche  flächendeckend faire Löhne gezahlt werden.

Ärzte

Icon Ärztin/Arzt

Die Gesetzliche Krankenversicherung zahlt die für 2020 vereinbarte budgetierte Gesamtvergütung komplett an die Ärzteschaft aus, unabhängig vom verminderten Leistungsgeschehen gerade zu Beginn der Pandemie. Die Gesamtvergütung enthält jedoch auch Bestandteile, die nicht der Budgetierung unterliegen. Das heißt, reduziert sich das Gesamthonorar eines Vertragsarztes aufgrund der Corona-Situation um mehr als zehn Prozent gegenüber dem Quartal des Vorjahres, erhält er eine Ausgleichszahlung von bis zu 90 Prozent für entgangene sogenannte extrabudgetierte Leistungen. Die Kosten dafür sind noch nicht in Gänze zu beziffern. Allein im ersten Quartal 2020 sind in Hamburg rund 3,1 Millionen Euro dafür angefallen - obwohl die Pandemie-Lage sich in diesem Zeitraum lediglich auf rund zwei Wochen erstreckte. 

Heilmittelerbringer

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Die Bundesregierung hatte für die rund 70.000 Heilmittelerbringer in Deutschland einen Schutzschirm aufgespannt. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen und Ernährungstherapeuten, die aufgrund der Pandemie mit einem deutlichen Rückgang der Verordnungen konfrontiert waren, konnten von Mai bis Juni 2020 eine Ausgleichszahlung beantragen.

Bislang sind in Hamburg rund 19,3 Millionen Euro an rund 960 Heilmittelerbringer geflossen (Stand: Januar 2022). Der Antrag war an die Arbeitsgemeinschaften Heilmittelzulassung (ARGE) in den Bundesländern zu richten. In Hamburg hat die Landesvertretung des Verbands der Ersatzkassen diese Zusatzaufgabe im Rahmen der ARGE-Tätigkeiten übernommen. Die Anträge wurden tagesaktuell bearbeitet, sodass die Heilmittelerbringer zeitnah die finanzielle Hilfe bekommen konnten, die ihnen zustand.

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