Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag:

Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist zweckgebunden für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags zu verwenden und dient der Erstattung von Aufwendungen, die den Versicherten entstehen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • zugelassenen Pflegedienste oder
  • nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind:

  • Angebote, in denen insbesondere ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen (Betreuungsangebote)
  • Angebote, die der gezielten Entlastung und beratenden Unterstützung von pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende dienen (Angebote zur Entlastung von Pflegenden),
  • Angebote, die dazu dienen, die Pflegebedürftigen bei der Bewältigung von
    allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder im Haushalt, insbesondere bei der Haushaltsführung, oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen zu unterstützen (Angebote zur Entlastung im Alltag).

 

Die Versorgung Versicherter darf gemäß der hessischen Pflegeunterstützungsverordnung nur durch anerkannte Personen, Einrichtungen oder Unternehmen erfolgen. Um die entsprechenden Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen zu können, ist eine Anerkennung erforderlich. Im nachfolgenden Ablaufdiagramm wird erläutert:

  • Wo eine Anerkennung beantragt werden kann.
  • Wie die Kundenakquise erfolgen kann.
  • Welche Abrechnungsmöglichkeiten mit den Pflegekassen bestehen.

Hier finden Sie eine Übersicht der zuständigen Stellen in Hessen.

Hier gelangen Sie zum Suchportal der Ersatzkassen, dem Pflegelotsen.  

Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts:

Zur Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und Versorgungskonzepte und zur Förderung ehrenamtlicher Strukturen wird

  • der Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag,
  • der Auf- und Ausbau und die Unterstützung von Gruppen ehrenamtlich tätiger sowie sonstiger zum bürgerschaftlichen Engagement bereiter Personen und entsprechender ehrenamtlicher Strukturen sowie
  • Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen insbesondere für an Demenz erkrankte Pflegebedürftige sowie andere Gruppen von Pflegebedürftigen, deren Versorgung in besonderem Maße der strukturellen Weiterentwicklung bedarf,

nach § 45c SGB XI gefördert.

Förderung der Selbsthilfe:

Finanzmittel aus der Pflegeversicherung werden ebenfalls verwendet zur Förderung und zum Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und –kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen sowie von deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben.

Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen hat der Spitzenverband Bund der Pflegekassen nachfolgende Empfehlungen beschlossen.

Bundesempfehlungen

zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, von ehrenamtlichen Strukturen und von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen sowie zur Förderung der Selbsthilfe nach §45c Abs.7 SGB XI i. V. m. §45d SGB XI und zur Förderung regionaler Netzwerke nach §45c Abs.9 SGB XI (Stand 26.10.2020)

Zur Umsetzung dieser Bundesempfehlungen haben die Vertragspartner in Hessen nachfolgende Rahmenvereinbarung geschlossen.

Rahmenvereinbarung

über die Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag, ehrenamtlichen Strukturen und der Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen nach § 45c Abs. 7 SGB XI i. V. m. § 45d SGB XI im Sinne der §§ 45a ff. SGB XI im Land Hessen