Auf folgender Seite des Freistaats Sachsen finden Sie unter „Medizinische Versorgung / Stationäre Versorgung“ den aktuellen Krankenhausplan:
Die Gestaltung der Krankenhauslandschaft unterliegt der staatlichen Planung. Sie soll den Krankenhäusern eine wirtschaftlich sichere Basis geben, um die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern zu ermöglichen.
Die Gestaltungsvorlage liefert der Krankenhausplan, der in jedem Bundesland erstellt wird. In Sachsen bringen die Verbände der Krankenkassen und Ersatzkassen – neben zahlreichen weiteren Beteiligten – ihre Vorschläge im Planungsausschuss ein, dem das Sächsische Sozialministerium vorsteht. Sie beraten im Ausschuss die Staatsregierung. Die Letztentscheidung über den Plan trifft das Kabinett.
Damit haben die Länder die grundlegende Entscheidungsgewalt über stationäre Kapazitäten inne. Sie legen den Bedarf an stationären und teilstationären Versorgungsstrukturen fest. Sie bestimmen, welche Krankenhäuser für die Versorgung gebraucht werden und welche Fachabteilungen bzw. Leistungsgruppen vorgehalten werden sollen. Die aufgenommenen Einrichtungen gelten als Plankrankenhäuser und werden zur Versorgung zugelassen. Die Krankenkassen sind dann zur Erstattung der dort anfallenden Behandlungskosten verpflichtet und das jeweilige Krankenhaus hat Anspruch auf Investitionsförderung durch das Land.
In Sachsen wird ein Krankenhausplan für gewöhnlich im Zwei-Jahres-Rhythmus erstellt und vom sächsischen Kabinett verabschiedet. Darin werden Versorgungsaufträge festgelegt und über Spezialprogramme entschieden. Die erstmalige Umsetzung der Vorgaben der Krankenhausreform im Freistaat Sachsen soll zum 01.01.2027 – mit dem Krankenhausplan 2026 – abgeschlossen werden. Die ersten beiden Teile des Krankenhausplanes 2026 wurden bereits erarbeitet und vom Sächsischen Krankenhausplanungsausschuss sowie dem Kabinett verabschiedet. Der (abschließende) Teil III des Krankenhausplanes 2026 soll im Laufe des Jahres 2026 erarbeitet werden und ebenfalls zum 01.01.2027 Geltung erlangen.
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Die Landesregierung hat zuletzt 2019 eine Novelle des 1993 erlassenen sächsischen Krankenhausgesetzes angestoßen. Eine Zukunftswerkstatt hat das Gesetz vorbereitet. Die künftige Krankenhausplanung war ein zentrales Thema der Werkstatt. Das neue Gesetz ist am 1.1.2023 in Kraft getreten. Mehr