Patientenschulungen
Zur Abrechnung von Patientenschulungen nach § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB V mit den Ersatzkassen sind ein entsprechender Antrag, ein umfassendes Konzept sowie Tätigkeitsnachweise erforderlich. Die Ersatzkassen orientieren sich bei der Förderung von Patientenschulungsmaßnahmen an den durch den GKV-Spitzenverband herausgegebenen „Gemeinsamen Empfehlungen“.
Gemeinsame Empfehlungen liegen vor für:
- Patientenschulungen für behandlungsbedürftige adipöse Erwachsene
- Patientenschulungen für behandlungsbedürftige adipöse Kinder und Jugendliche
- Patientenschulungen für Kinder und Jugendliche mit atopischem Ekzem (Neurodermitis)
Anträge, die Patientenschulungen gemäß der Gemeinsamen Empfehlungen betreffen, können eingereicht werden unter:
Zudem haben die einzelnen Ersatzkassen – TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk - Handelskrankenkasse und HEK - Hanseatische Krankenkasse - die Möglichkeit Leistungen, die nicht in den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen enthalten sind, zu fördern. Hierzu zählen beispielsweise Ernährungsberatung, rehabilitative Rückenschule und Schmerzbewältigung. Anträge sind bei der entsprechenden Ersatzkasse einzureichen.
 Vernetzte Pflegeberatung
Vernetzte Pflegeberatung Krankenhausplanung
Krankenhausplanung Selbsthilfe
Selbsthilfe Organspende
Organspende Integrierte Versorgung
Integrierte Versorgung