Patientenschulungen

Qualitätsgesicherte Patientenschulungen stellen ein geeignetes Interventions- und Motivationsinstrument im Rahmen der medizinischen Rehabilitation dar. Sie sollen den Patienten zum Selbstmanagement befähigen, Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen, aber auch Folgeerkrankungen vermeiden helfen.

Chronisch kranke Versicherte können durch ihren behandelnden Arzt bzw. behandelnde Ärztin Patientenschulungen verordnet bekommen. Diese "ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation" können folgende Maßnahmen umfassen:

  • Ernährungsberatung
  • Rückenschule
  • Schmerzbewältigung
  • Spezielle Maßnahmen für übergewichtige Kinder und Jugendliche
  • Spezielle Maßnahme für Asthmakranke
  • Spezielle Maßnahmen für an Neurodermitis erkrankte Kinder und Jugendliche

Sollten Sie Patientenschulungen nach § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB V mit den Ersatzkassen abrechnen wollen, senden Sie uns bitte einen Antrag sowie ein umfassendes Konzept zusammen mit Ihren Tätigkeitsnachweise zu.

Weitere Informationen finden Sie hier.