Patientenschulungen
Zur Abrechnung von Patientenschulungen nach § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB V mit den Ersatzkassen sind ein entsprechender Antrag, ein umfassendes Konzept sowie Tätigkeitsnachweise erforderlich. Die Ersatzkassen orientieren sich bei der Förderung von Patientenschulungsmaßnahmen an den durch den GKV-Spitzenverband herausgegebenen „Gemeinsamen Empfehlungen“.
Gemeinsame Empfehlungen liegen vor für:
- Patientenschulungen für behandlungsbedürftige adipöse Erwachsene
- Patientenschulungen für behandlungsbedürftige adipöse Kinder und Jugendliche
- Patientenschulungen für Kinder und Jugendliche mit atopischem Ekzem (Neurodermitis)
Anträge, die Patientenschulungen gemäß der Gemeinsamen Empfehlungen betreffen, können eingereicht werden unter:
Zudem haben die einzelnen Ersatzkassen – TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk - Handelskrankenkasse und HEK - Hanseatische Krankenkasse - die Möglichkeit Leistungen, die nicht in den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen enthalten sind, zu fördern. Hierzu zählen beispielsweise Ernährungsberatung, rehabilitative Rückenschule und Schmerzbewältigung. Anträge sind bei der entsprechenden Ersatzkasse einzureichen.