Patientenschulungen

Zur Abrechnung von Patientenschulungen nach § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB V mit den Ersatzkassen sind ein entsprechender Antrag, ein umfassendes Konzept sowie Tätigkeitsnachweise erforderlich. Die Ersatzkassen orientieren sich bei der Förderung von Patientenschulungsmaßnahmen an den durch den GKV-Spitzenverband herausgegebenen „Gemeinsamen Empfehlungen“.

Gemeinsame Empfehlungen liegen vor für:

  • Patientenschulungen für behandlungsbedürftige adipöse Erwachsene
  • Patientenschulungen für behandlungsbedürftige adipöse Kinder und Jugendliche
  • Patientenschulungen für Kinder und Jugendliche mit atopischem Ekzem (Neurodermitis)

Anträge, die Patientenschulungen gemäß der Gemeinsamen Empfehlungen betreffen, können eingereicht werden unter:  

vdek-Landesvertretung Sachsen-Anhalt

Schleinufer 12
39104 Magdeburg

lv-sachsen-anhalt@vdek.com

Zudem haben die einzelnen Ersatzkassen – TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk - Handelskrankenkasse und HEK - Hanseatische Krankenkasse - die Möglichkeit Leistungen, die nicht in den Gemeinsamen Rahmenempfehlungen enthalten sind, zu fördern. Hierzu zählen beispielsweise Ernährungsberatung, rehabilitative Rückenschule und Schmerzbewältigung. Anträge sind bei der entsprechenden Ersatzkasse einzureichen.