Ambulante Rehabilitation

Auf Basis der BAR-Rahmenempfehlungen werden durch die vdek-Landesvertretung in Zusammenarbeit mit den anderen Verbänden der Krankenkassen die ambulanten Rehabilitationseinrichtungen für Leistungen nach § 40 SGB V zugelassen und Versorgungsverträge gemäß § 111 c SGB V geschlossen.

Derzeit stehen den Versicherten in Sachsen-Anhalt 14 ambulante Rehabilitationseinrichtungen für die rehabilitative Behandlung von Versicherten zur Verfügung. Zehn Einrichtungen bieten das Behandlungsspektrum der muskuloskeletalen Rehabilitation an. Zwei Einrichtungen betreuen Patienten mit kardiologischen Erkrankungen. Für die medizinische und berufliche Rehabilitation von psychisch Kranken stehen zwei Einrichtungen zur Verfügung.

Die nachfolgende Übersicht enthält alle zugelassenen ambulanten Rehabilitationseinrichtungen.

Sollten Sie Interesse an einer Vereinbarung zur Erbringung und Abrechnung von Leistungen der ambulanten Rehabilitation gemäß § 40 SGB V haben, so müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei den Verbänden der Kassen in Sachsen-Anhalt einreichen.

Vereinbarungen zur ambulanten Rehabilitation sind derzeit für folgende Indikationen möglich:

  • Muskuloskeletale Erkrankungen
  • Kardiologische Erkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen
  • Dermatologische Erkrankungen
  • Psychische und psychosomatische Erkrankungen
  • Geriatrische Erkrankungen
  • Onkologische Erkrankungen
  • Pneumologische Erkrankungen
  • Rehabilitation psychisch kranker und behinderter Menschen (RPK)
  • Sucht

Hierfür reichen Sie bitte einen entsprechenden Antrag sowie einen ausgefüllten Strukturerhebungsbogen samt umfassenden Konzept bei uns ein.

Zulassungsvoraussetzungen und Strukturerhebungsbögen:

Muskolosketale Erkrankungen

Kardiologische Erkrankungen

Neurologische Erkrankungen

Dermatologische Erkrankungen

Psychosomatische Erkrankungen:

Geriatrische Erkrankungen:

Onkologische Erkrankungen:

Pneumologische Erkrankungen: