Ambulante Rehabilitation
Auf Basis der BAR-Rahmenempfehlungen werden durch die vdek-Landesvertretung in Zusammenarbeit mit den anderen Verbänden der Krankenkassen die ambulanten Rehabilitationseinrichtungen für Leistungen nach § 40 SGB V zugelassen und Versorgungsverträge gemäß § 111 c SGB V geschlossen.
Derzeit stehen den Versicherten in Sachsen-Anhalt 14 ambulante Rehabilitationseinrichtungen für die rehabilitative Behandlung von Versicherten zur Verfügung. Zehn Einrichtungen bieten das Behandlungsspektrum der muskuloskeletalen Rehabilitation an. Zwei Einrichtungen betreuen Patienten mit kardiologischen Erkrankungen. Für die medizinische und berufliche Rehabilitation von psychisch Kranken stehen zwei Einrichtungen zur Verfügung.
Die nachfolgende Übersicht enthält alle zugelassenen ambulanten Rehabilitationseinrichtungen.
Für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen der ambulanten Rehabilitation gemäß § 40 SGB V, müssen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen in Sachsen-Anhalt Vereinbarungen geschlossen werden.
Vereinbarungen zur ambulanten Rehabilitation sind derzeit für folgende Indikationen möglich:
- Muskuloskeletale Erkrankungen
- Kardiologische Erkrankungen
- Neurologische Erkrankungen
- Dermatologische Erkrankungen
- Psychische und psychosomatische Erkrankungen
- Geriatrische Erkrankungen
- Onkologische Erkrankungen
- Pneumologische Erkrankungen
- Rehabilitation psychisch kranker und behinderter Menschen (RPK)
- Sucht
Einen entsprechenden Antrag samt umfassenden Konzept sowie den ausgefüllten Strukturerhebungsbogen können unter nach stehendem Kontakt eingereicht werden: