Qualitätssicherung

Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland sind gemäß § 135a SGB V verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement einzuführen und sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der externen Qualitätssicherung zu beteiligen. Die Qualitätssicherung unterscheidet sich grundsätzlich in zwei Ebenen: Externe Qualitätssicherung und internes Qualitätsmanagement.

Umfangreiche Hintergrundinformationen zum generellen Verfahren und zur Methodik des QS-Reha®-Verfahrens finden Sie auf dem Webportal des QS-Reha®-Verfahrens unter www.qs-reha.de. Auf dem Webportal finden Sie u. a. eine Übersicht aller Indikationen, für die das QS-Reha®-Verfahren etabliert wurde sowie Instrumente und Downloads hierzu. Ferner stehen Ihnen auch Hintergrundinformationen aus den zuletzt umgesetzten Projekten der Kinder- und Jugendrehabilitation, Rehabilitation für Mütter/Väter und Kinder sowie der geriatrischen Rehabilitation (Prozess- und Ergebnisqualität, Patientenzufriedenheit) zur Verfügung.