Unter der Dachmarke „Gesunde Lebenswelten“ bündeln die Ersatzkassen ihr Engagement zur Stärkung der gesundheitlichen Chancengleichheit und vereinen verschiedene Aktivitäten mit dem Fokus auf Zielgruppen mit besonderem Präventions- und Gesundheitsförderungsbedarf. Gemeinsam mit den Zielgruppen und Akteuren setzt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) bundesweit Projektansätze in den Lebenswelten nach § 20a SGB V und § 5 SGB XI sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß § 20b SGB V in ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern um.
Sollten Sie den Antrag zur Projektförderung in nichtbetrieblichen Lebenswelten oder in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen benötigen, besuchen Sie gern unser Download-Center.
Gesundheitsförderung in den Lebenswelten gem. § 20a SGB V
Projekte in den Lebenswelten umzusetzen bedeutet, Menschen direkt vor Ort mit Aktivitäten zu erreichen, die ihre Gesundheit fördern oder Krankheiten vorbeugen. Hierbei sollen ausdrücklich schwer erreichbare Zielgruppen mit schlechteren Gesundheitschancen (vulnerable Zielgruppen) angesprochen werden, beispielsweise Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder mit Migrationshintergrund. Förderungswürdig sind dabei solche Projekte, die den im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverband festgelegten Handlungsfeldern und Qualitätskriterien entsprechen. Definiert sind die folgenden vier Handlungsfelder:
Ernährung
Stressmanagement/Entspannung
Bewegung
Sucht
Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen gem. § 5 SGB XI
Pflegebedürftige Versicherte sind wichtige Adressaten von Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung. Die Pflegekassen der Ersatzkassen in Schleswig-Holstein unterstützen entsprechende Leistungen für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen gemeinsam über die vdek-Landesvertretung. Die Kriterien dafür werden im Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach §5 SGB XI festgelegt. Hier werden fünf Handlungsfelder definiert:
Ernährung
Körperliche Aktivität
Kognitive Ressourcen
Psychosoziale Gesundheit
Prävention von Gewalt
Betriebliche Gesundheitsförderung gem. § 20b SGB V
MEHRWERT:PFLEGE
Für die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen haben die Ersatzkassen ein eigenes Programm unter dem Namen MEHRWERT:PFLEGE aufgelegt. Informationen dazu finden Sie unter:
Die vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein berät Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Präventions- oder Gesundheitsförderungsprojektes. Sprechen Sie uns gerne an.
Unter welchen Bedingungen können Präventionsprojekte in Lebenswelten gefördert werden? Das haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden festgelegt. Überarbeitet wurden in der aktuell gültigen Version vom 04.12.2023 die Ausführungen zu den Handlungsfeldern in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention und in der betrieblichen Gesundheitsförderung.
– Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen
Der Leitfaden legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB XI die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest. Er gibt den Pflegekassen Hilfestellungen bei der Entwicklung und Unterstützung der Umsetzung von Vorschlägen für Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung