Gesunde Lebenswelten in Schleswig-Holstein

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Unter der Dach­marke „Gesunde Lebenswelten“ bündeln die Ersatz­kassen ihr Engagement zur Stärkung der gesund­­heit­lichen Chancen­gleich­heit und vereinen verschiedene Aktivitäten mit dem Fokus auf Ziel­gruppen mit besonderem Präventions- und Gesund­heits­­förderungs­bedarf. Gemeinsam mit den Zielgruppen und Akteuren setzt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) bundesweit Projektansätze in den Lebenswelten nach § 20a SGB V und § 5 SGB XI sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß § 20b SGB V in ambulanten und (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern um.

Mehr Informationen zu den unter der Dachmarke "Gesunde Lebenswelten" laufenden Projekten in Schleswig-Holstein finden Sie auf unserer Fokus-Seite "Prävention und Gesundheitsförderung".

Sollten Sie den Antrag zur Projektförderung in nichtbetrieblichen Lebenswelten oder in (teil-)stationären Pflegeeinrichtungen benötigen, besuchen Sie gern unser Download-Center.

Gesundheitsförderung in den Lebenswelten gem. § 20a SGB V

Projekte in den Lebenswelten umzusetzen bedeutet, Menschen direkt vor Ort mit Aktivitäten zu erreichen, die ihre Gesundheit fördern oder Krankheiten vorbeugen. Hierbei sollen ausdrücklich schwer erreichbare Zielgruppen mit schlechteren Gesundheitschancen (vulnerable Zielgruppen) angesprochen werden, beispielsweise Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder mit Migrationshintergrund. Förderungswürdig sind dabei solche Projekte, die den im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverband festgelegten Handlungsfeldern und Qualitätskriterien entsprechen. Definiert sind die folgenden vier Handlungsfelder:

  • Ernährung
  • Stressmanagement/Entspannung
  • Bewegung
  • Sucht

Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen gem. § 5 SGB XI

Pflegebedürftige Versicherte sind wichtige Adressaten von Maßnahmen zur Prävention und Gesundheitsförderung. Die Pflegekassen der Ersatzkassen in Schleswig-Holstein unterstützen entsprechende Leistungen für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen gemeinsam über die vdek-Landesvertretung. Die Kriterien dafür werden im Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen nach §5 SGB XI festgelegt. Hier werden fünf Handlungsfelder definiert:

  • Ernährung
  • Körperliche Aktivität
  • Kognitive Ressourcen
  • Psychosoziale Gesundheit
  • Prävention von Gewalt

Betriebliche Gesundheitsförderung gem. § 20b SGB V

MEHRWERT:PFLEGE

Für die betriebliche Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen haben die Ersatzkassen ein eigenes Programm unter dem Namen MEHRWERT:PFLEGE aufgelegt. Informationen dazu finden Sie unter:

www.vdek.com/mehrwert-pflege

Die vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein berät Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihres Präventions- oder Gesundheitsförderungsprojektes. Sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Ansprechpartnerin

Lisa-Mari Koppenhagen

Referentin Prävention
Wall 55
24103 Kiel

Tel.: 04 31 / 97 44 1 - 26
Fax: 04 31 / 97 44 1 - 23

lisa-mari.koppenhagen@vdek.com

Leitfaden Prävention

Titelblatt: Leitfaden Prävention GKV 12-2023

Leitfaden Prävention

Unter welchen Bedingungen können Präventionsprojekte in Lebenswelten gefördert werden? Das haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden festgelegt. Überarbeitet wurden in der aktuell gültigen Version vom 04.12.2023 die Ausführungen zu den Handlungsfeldern in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention und in der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Titelblatt: Leitfaden Prävention 2021

Leitfaden Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen

Der Leitfaden legt gemäß § 5 Abs. 1 Satz­ 3 ­SGB ­XI­ die­ Kriterien­ für­ die ­Leistungen der­ Pflegekassen ­zur­ Prävention ­und­ Gesundheits­förderung ­in ­stationären Pflegeeinrichtungen ­fest. Er gibt den­ Pflegekassen ­Hilfestellungen ­bei­ der­ Entwicklung und Unterstützung der Umsetzung von Vorschlägen für Angebote zur Prävention und Gesundheitsförderung