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SAPV
Versicherte mit einer nichtheilbaren, fortschreitenden Erkrankung und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf eine spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Leistung wird von einem Vertragsarzt oder einem Arzt im Krankenhaus verordnet und sie umfasst ärztliche und pflegerische Teamleistungen einschließlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle in der Häuslichkeit oder im vertrauten familiären Bereich des Betroffenen. Das SAPV-Team gewährleistet eine Rufbereitschaft rund um die Uhr und ist im Bedarfsfall in der Lage, innerhalb von 45 Minuten den Versicherten aufzusuchen.
Die von den Ersatzkassen geschlossenen Verträge in Thüringen stellen flächendeckend eine qualitativ hochwertige Versorgung sicher. Dazu gehört auch eine thüringenweite Kinder- und Jugendversorgung über das Universitätsklinikum Jena.