Ambulante Hospizdienste
Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die qualifizierte ambulante Betreuung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten mit dem Ziel, sterbenden Menschen ein möglichst würdevolles und selbstbestimmtes Leben bis zum Ende zu ermöglichen. Wünsche und Bedürfnisse der Sterbenden und ihrer Angehörigen stehen im Zentrum des Handelns der ambulanten Hospizdienste.
Die Krankenkassen fördern ambulante Hospizdienste auf Antrag, wenn diese die Anforderungen des Rahmenvertrages erfüllen. Mit der Förderung leisten die Ersatzkassen einen angemessenen Zuschuss zu den notwendigen Personal- und Sachkosten des ambulanten Hospizdienstes.
Für Hospizdienste, die im Thüringer Hospiz- und Palliativverband (THPV) organisiert sind, wird das Förderverfahren über diese Stelle abgewickelt. Alle anderen ambulanten Hospizdienste können Förderanträge bis zum 31.03. des lfd. Jahres an folgende Adresse stellen:
IKK classic
Team Verträge Pflege und Häusliche Krankenpflege
Cindy Kämpfe
Am Waldschlösschen 1
01099 Dresden
E-Mail: ahd@ikk-classic.de
Tel.: 0351 4292-321734
Im Zuge des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurde für die besonderen Belange der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine gesonderte Rahmenvereinbarung geschlossen. Die neuen Rahmenvereinbarungen gelten ab dem 01.01.2023.
Rahmenvertrag für Erwachsene und Rahmenvertrag für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.