Qualitätssicherung
Die Träger der Pflegeeinrichtungen sind für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtungen einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität verantwortlich. Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet, Maßnahmen der Qualitätssicherung sowie ein Qualitätsmanagement durchzuführen, Expertenstandards anzuwenden sowie bei Qualitätsprüfungen aktiv mitzuwirken.
Im Vordergrund der Überprüfung von Pflegeheimen und ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten nach bundeseinheitlichen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) steht die Ergebnisqualität. Das bedeutet: Der Medizinische Dienst, der Prüfdienst der PKV oder von den Pflegekassen bestellte Sachverständige bewerten nach einheitlichen Kriterien nicht nur die Aktenlage, sondern konzentrieren sich bei der Prüfung auch und besonders auf den Gesundheits- und Pflegezustand der Menschen, die Leistungen der Leistungserbringer in Anspruch nehmen. Bestandteil der Qualitätsprüfungen bei ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten ist auch die Kontrolle der Abrechnungen. Die Prüfungen erfolgen regelmäßig einmal im Jahr (Regelprüfung).
Darüber hinaus beraten der MD und der Prüfdienst der PKV die Pflegeeinrichtungen in Fragen der Qualitätssicherung mit dem Ziel, Qualitätsmängeln rechtzeitig vorzubeugen, die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtung für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken sowie den Verbraucherschutz der Versicherten zu fördern.
Mit dem seit 2019 eingeführten Qualitäts- und Prüfsystem wurden die „Pflegenoten“ abgeschafft und durch einen strukturierten Qualitätsbericht ersetzt.
Der vom Verband der Ersatzkassen (vdek) entwickelte Pflegelotse stellt die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen zur Verfügung.