Förderprogramme
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Förderprogrammen der DAK-Gesundheit nach dem Pflegepersonalstärkungsgesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie zur Digitalisierung der Pflegeinfrastruktur. Die Förderprogramme sind bis 2030 verfügbar.
Förderbereiche | Förderziel | Förderhöhe / Fassungsgrenze pro Jahr |
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§ 8 Abs. 7 SGB XI |
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Beruf & Familie | Pflegeeinrichtungen mit <25 Pflegekräften erhalten 70% Förderung, max. 10.000 € pro Jahr. Einrichtungen mit ≥26 Pflegekräften erhalten 50% max. 7.500 Euro jährlich. |
§ 8 Abs. 8 SGB XI |
Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals | Pro Pflegeeinrichtung werden bis zu 40% der Kosten übernommen, max. 12.000 € einmalig – aufteilbar auf mehrere Maßnahmen. |