Förderprogramme

Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Förderprogrammen der DAK-Gesundheit nach dem Pflegepersonalstärkungsgesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie zur Digitalisierung der Pflegeinfrastruktur. Die Förderprogramme sind bis 2030 verfügbar.

Förderbereiche Förderziel

Förderhöhe /

Fassungsgrenze pro Jahr

§ 8 Abs. 7
SGB XI
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Beruf & Familie Pflegeeinrichtungen mit
<25 Pflegekräften erhalten 70% Förderung, max. 10.000 € pro Jahr. Einrichtungen mit ≥26 Pflegekräften erhalten 50% max. 7.500 Euro jährlich. 
§ 8 Abs. 8
SGB XI
Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals Pro Pflegeeinrichtung werden bis zu 40% der Kosten übernommen, max. 12.000 € einmalig – aufteilbar auf mehrere Maßnahmen.

Antragsformulare