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Mruck

Die Reform des Rettungsdienstgesetzes in Baden-Württemberg ist ein wichtiger Schritt. Für eine Sektoren übergreifende Versorgung mit einer bedarfsgerechten Steuerung der Patientinnen und Patienten muss sie aber einhergehen mit einer Neuausrichtung der ambulanten Notfallversorgung und zudem auch eingebettet sein in die anstehende Krankenhausreform. Diese Reformen sollten als Gesamtpaket möglichst noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.“

Michael Mruck, Leiter der vdek-Landesvertretung Baden-Württemberg